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Diskussion zur Petition 91192

Urlaub von Arbeitnehmern

Kein Urlaubsanspruch während Arbeitsunfähigkeit/Reha/betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen vom 15.02.2019

Diskussionszweig: Nein

b.rzepka@gmx.de-- | 12.03.2019 - 14:08

Nein

Anzahl der Antworten: 1

Erstens hat man ein gesetzliches Recht auf Urlaub nach Entlassung aus der Reha, sofern man nicht arbeitsunfähig entlassen wird. Dieses Recht ist eine kann-Bestimmung, der Arbeitgeber kann seinen Urlaub auch wann anders nehmen.

Die Überschrift in Ihrer Petition ist zudem verwirrend:

"Kein Urlaubsanspruch während Arbeitsunfähigkeit/Reha/betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen"

Während einer solchen Maßnahme ist man arbeitsunfähig und kann per Definition nicht im Urlaub sein. Urlaubstage, die in die Zeit einer solchen Maßnahme fallen sind somit "gerettet" und dürfen später genommen werden.

Würde man den Urlaubsanspruch während der Teilnahme an einer solchen Maßnahme kippen würde dies dazu führen, dass der Jahresurlaub um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit anteiligt gekürzt werden müsste. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, da einem aus einer Erkrankung keine Nachteile erwachsen dürfen.

Zudem ist Arbeitsunfähigkeit nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Wenn Sie mal auf einer Reha waren, wissen Sie, dass dies harte Arbeit ist. Eine Reha ist diesbezüglich nicht mit einer Kur zu verwechseln.

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