Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass während Arbeitsunfähigkeit, Reha oder betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen keine Urlaubsansprüche erworben werden.
Begründung
Beschäftigte, die nach Arbeitsunfähigkeit, Reha-Maßnahmen oder betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen wieder arbeitsfähig in ihren Beruf und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, stehen vor dem Problem, den in dieser Zeit "erworbenen" Urlaubsanspruch "abbauen" zu müssen, da er auf Grundlage unterschiedlicher z. B. tariflicher/betrieblicher Regelungen nach einer bestimmten Zeit verfallen würde. Finanzielle Abgeltungen werden oft nicht gewährt. Gerade dann, wenn die Betroffenen hoch motiviert an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, ihre Arbeitsfähigkeit nach und nach zurückgewonnen haben, schließt sich eine längere Urlaubszeit an, die den Wiedereingliederungsprozess abrupt beendet und für die Kollegen eine erneute Mehrbelastung durch Übernahme der Vertretung bedeutet. Den Betroffenen sind diese Umstände oft unangenehm. Ich erlebe, dass sie sich sogar dafür entschuldigen, dass sie schon wieder, nun aber "urlaubsbedingt ausfallen" müssen. Warum erwirbt man überhaupt Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn man - aus welchem Grund auch immer - nicht arbeiten konnte. Erholungsurlaub dient der Erholung von der Arbeit. Ist man erkrankt, erfolgt die Genesung während der Arbeitsunfähigkeit bis die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist. Reicht dies nicht aus, können sich Reha-Maßnahmen oder eben betriebliche Eingliederungsmaßnahmen anschließen. Der gleichzeitige Erwerb von Urlaubsansprüchen in der Zeit der Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit ist - auch aus Sicht vieler Betroffener - nicht nachvollziehbar. Das die Urlaubsansprüche nicht verfallen, die man bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erworben hat, ist hiermit ausdrücklich nicht gemeint.
Die Überschrift in Ihrer Petition ist zudem verwirrend:
"Kein Urlaubsanspruch während Arbeitsunfähigkeit/Reha/betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen"
Während einer solchen Maßnahme ist man arbeitsunfähig und kann per Definition nicht im Urlaub sein. Urlaubstage, die in die Zeit einer solchen Maßnahme fallen sind somit "gerettet" und dürfen später genommen werden.
Würde man den Urlaubsanspruch während der Teilnahme an einer solchen Maßnahme kippen würde dies dazu führen, dass der Jahresurlaub um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit anteiligt gekürzt werden müsste. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, da einem aus einer Erkrankung keine Nachteile erwachsen dürfen.
Zudem ist Arbeitsunfähigkeit nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Wenn Sie mal auf einer Reha waren, wissen Sie, dass dies harte Arbeit ist. Eine Reha ist diesbezüglich nicht mit einer Kur zu verwechseln.
Keine Mitzeichnung