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Petition 91350

Schuldrecht

Parkraummanagement und -überwachung vom 23.02.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Parkraummanagement und -überwachung nicht zum Missbrauch führen dürfen

Begründung

Parkraumlösungen dürfen nicht zwingend zur Vertragsstrafe führen, sofern nachweislich eine kurzzeitige Nutzung der Parkfläche erfolgte, z.B. durch einen Einkaufsbesuch. Die Parkzeit muss Berücksichtigung finden.

Beim Parken für den Einkaufsbesuch werden Kunden beim Befahren des Parkraumes vertraglich gezwungen eine Parkscheibe in Ihr Auto zu legen. Erfolgt dies nicht, so drohen unverhältnis mäßig hohe Vertragsstrafen, pauschal zwischen 20-30 € (Vergleich: 10 € StVO), wobei die Parkzeit nicht berücksichtigt wird.
Argumentiert wird das Konzept mit der Lösung gegen Langzeitparker vorzugehen. Tatsächlich erfolgen die Umsätze mit den vergesslichen Kurzzeitparkern, die Ihren Einkauf tätigen wollen.
Der sogenannte Kulanzantrag führt nicht zwingend zum Erfolg. Mit diesem gibt der Kunde zusätzlich personenbezogene Daten frei, die unkonform mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung bearbeitet werden. Auch hier muss Nachbesserung seitens der Betreiber erfolgen.

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