Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Parken von Autos auf Radwegen härter bestraft wird.
Begründung
Autos, die auf Radwegen parken, gefährden Radfahrer. Die meisten Autofahrer respektieren die Flächen für Radfahrer, aber einigen wenige sind die Radfahrer egal und sie parken einfach die Fahrradwege zu. Dadurch sind Radfahrer gezwungen, in den restlichen Autoverkehr auszuscheren und gefährden damit ihre Gesundheit.
Da die Ordnungsämter und die Polizei es nicht schaffen in ausreichender Menge zu kontrollieren, ist es relativ unwahrscheinlich, dass man erwischt wird. Deshalb muss es weh tun, wenn man doch mal beim Parken auf einem Radweg erwischt wird.
Ich schlage 200 € Strafe und 1 Monat Fahrverbot vor.
Ein Fahrverbot halte ich erstens für absolut unverhältnismäßig und zweitens auch nicht umsetzbar, da es schwer wird dem Halter dafür ein Fahrverbot aufzuerlegen da gibt es genügend Urteile unter anderem eines vom Bundesverfassungsgericht. Der Fahrer wird sehr schwer zu ermitteln sein, da in einem Parkenden Auto normalerweise niemand sitzt.
Das eigentliche Problem hier sind aber nicht die zu geringen strafen, sondern der mangelhafte Vollzug. Die Petition fordert wieder die Strafen zu erhöhen, weil einzelne Städte nicht in der Lage sind die bestehende Gesetzeslage einfach umzusetzen und mehr Kontrolleure einzusetzen und dann konsequent abschleppen zu lassen.
CYBERYOGI =CO=Windler | 10.04.2019 - 06:14
eher Selbsthilfe bzw. Notwehr. Wer Zufahrten und Radwege zustellt, sollte ahnen was ihm blüht. Dass die Karre von einem Lynchmob mit Baseballschlägern oder der Generation Grillanzünder beseitigt wird (wie im Film "The Cars Those Ate Paris") kann man sich nicht wirklich wünschen (da sollte es gesetzlich Grenzen geben). Aber Abtransport mit improvisierten Hilfsmitteln sollte legitim sein, sobald durch den Falschparker keine Durchfahrt mehr möglich oder zumutbar ist.
Helmut Krüger | 27.03.2019 - 10:03
Ich persönlich glaube, dass soweit Strafen einkalkuliert werden, sich keine Änderung des Verhaltens einstellen wird.
a) von seitens des Staates, der eine Höhe des Budgets veranschlagt, was aus Strafzahlungen unabdingbar hereinkommen muss
b) seitens Verkehrsteilnehmer, die zu leistende Zahlungen wegen ihres Falschparkens eher auf Portokassen-Niveau betrachten.
Die Höhe der Zahlung sollte darauf abgestellt sein, ein Falschparken mehr über kurz als über lang zu unterbinden. Das muss merkbar sein und sollte sich an der Höhe des Einkommens ausrichten, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Die Einnahmen aus Strafzahlungen sollten keiner Vorgabe unterliegen. Die Idealeinnahme wäre Null, weil niemand mehr gegen Parkverbote verstößt. Das ist natürlich unrealistisch, doch ohne Formulierung eines Idealzustandes kann auch keine Abweichung dazu festgestellt werden.
Torxuser | 27.03.2019 - 09:35
Das bedeutet Selbstjustiz und ist deshalb abzulehnen. Es würde unangemessene Auswüchse geben, die aus einem berechtigtem Ärger entstehen. Habe selbst so einen ärgerlichen Fall erlebt, wo ein falschparkender Kleinwagen den ÖPNV behinderte und alle Fahrgäste lange auf Behebung der Situation durch die Polizei und den dann erst beauftragten Abschleppdienst warten mussten. Kräftige Fahrgäste wollten das Fahrzeug wegheben, aber der Busfahrer hat richtigerweise darauf hingewiesen, daß niemand das Fahrzeug anrühren darf.
Torxuser | 27.03.2019 - 09:27
Beim Einsatz der Feuerwehr ist dies offensichtlich kein Problem. Mir ist jedoch ein anderer Fall begegnet, der für viele Beteiligte sehr ärgerlich war.
Ein Falschparker blockierte die Weiterfahrt eines Gelenkbusses, also ÖPNV. Rücksetzen ist mit so einem Bus kaum möglich. An das behindernd geparkte Fahrzeug durfte jedoch ohne Polizei keine Hand angelegt werden und es dauerte recht lang, bis diese eintraf.
CYBERYOGI =CO=Windler | 27.03.2019 - 03:46
Vielleicht sollte man eher den rechtlichen "Schutz des Eigentums" für widerrechtlich geparkte Fahrzeuge aufheben. Wenn sie beim Abschleppen beschädigt werden oder sich ggf. Vandalen dran zu schaffen machen, ist das fortan einfach Lebensrisiko des Falschparkers (Eigentum verpflichtet!). Ein bischen gesunde Selbstjustiz würde durchaus Leben ins System bringen, um notorischen Falschparkern die Lust an solchen Taten zu nehmen.
(Mitzeichnung)
Emsland | 25.03.2019 - 11:12
Ich bin nicht so oft auf Innenstadtparken angewiesen, kenne jedoch sehr gut den flächendeckenden Mangeln an Parkmöglichkeiten oder ersatzweise ÖPNV.
Es wäre nun fraglich, ob es objektive Werte gibt. Solange jedoch großteils die Alternative nicht da ist, wird eine stärkere Sanktionierung in der Sache nichts bringen.
Helmut Krüger | 25.03.2019 - 08:56
Da stimme ich Ihnen sehr wohl zu.
Sehr oft werden ja sogar Kalkulationen aufgemacht, dass es billiger kommt, einmal im Monat ein Strafzettel fürs Falschparken zu bekommen, als täglich seine Parkgebühren zu bezahlen. Solange diese Rechnung aufgeht, wird sich keine Sensibilität wegen der Behinderung anderer einstellen.
Helmut Krüger | 25.03.2019 - 08:51
Von der direkten Nähe will ich gerade absehen. Es GEHT im wahrsten Wortsinne sehr oft anders, wer denn schon oftmals teilweise lange gefahren ist.
Emsland | 24.03.2019 - 11:38
Na, danke schön:-)
Bitte hier im Forum mal die Kirche im Dorf lassen mit diesem Bashing. Sicherlich ist es nicht in Ordnung. Aber wer hat denn nicht schon mal falsch geparkt ohne Absicht? Der werfe den...
StefanJ-- | 24.03.2019 - 08:08
... durchaus. Zu den Ländern gehört anscheinend auch Deutschland (Abschleppdienst: Falschparker zahlen auch für Leerfahrten, Verwaltungsgerichts Düsseldorf Az.: 14 K 8743/13).
Aber ich vermute mal, dass auch da die Ordnungskräfte ab und zu mal nach dem Opportunitätsprinzip handeln - zuwas sich den Ärger ans Bein binden, wenn es nicht gerade ein garz krasser Verstoß ist. Zudem die notorischen Falschparker wahrscheinlich von vornherein nicht unbedingt den allerbesten Charakter, Gemüt oder Umgangsformen haben.
Und insgesamt wird so oder so viel zu wenig vollzogen bei uns. Weniger Regeln, die dafür mit mehr Vollzug, das wäre eigentlich sinnvoll.