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Petition 92359

Gebührenordnung für Heilberufe

Allgemeine, deutschlandweite Gebührenordnung für Heilbehandlungen vom 19.03.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Heilbehandlungen (z. B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Intensivtherapie) eine allgemeine, deutschlandweite Gebührenordnung verabschiedet wird.

Begründung

Derzeit gibt es Probleme mit der Abrechnung der Heilbehandlungen mit Krankenversicherungen und Beihilfestellen, da im Bundesgebiet unterschiedliche Sätze gelten: Die zwischen den Verbänden und den GKVen vertraglich geschlossenen Vereinbarungen, die teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, die Beihilfehöchstsätze der Beihilfeordnungen (Stand 19.3.2019: z. B. Rheinland-Pfalz oder auch der Bund gegenüber dem Saarland) und die willkürlich festgelegten Sätze der Therapeuten.
Dies führt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Therapien angewiesen sind zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Teilweise müssen erhebliche Differenzen aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Dies verstößt nach Meinung des Petenten gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Eine Petition (Tgb.-Nr. E 2624/18) zur Angleichung der Höchstsätze war im Saarland nicht erfolgreich. Es wurde auf die geltende Rechtslage verwiesen.

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