Text der Petition
Der Bundestag möge gewährleisten, dass:
chemisch-synthetische Pestizidwirkstoffe u. Pflanzenschutzmittel mit subletalen Effekten, wie immun- u. neurotoxische sowie endokrine Störungen auf Nichtzielorganismen, insbes. Honig- u. Solitärbienen, nicht angewendet werden
schädliche additive u. potenzierende Kombinationseffekte typischer Anwendungen, zeitgleich oder zeitnah erfolgend,
sowie Risiken durch Akkumulation u. Persistenz von P.wirkstoffen u. Metaboliten in der Umwelt ausgeschlossen werden
Begründung
Am 17.05.2018 hat das Europäische Gericht anlässlich der Einschränkung der Anwendung bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestizidwirkstoffen festgestellt (Rechtssachen T-429/13 u. T-451/13). Die Wirkstoffe hatten die Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Erst von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt.
Als Ersatz für die verbotenen Mittel kommen neue, ebenfalls systemische Insektizide zum Einsatz, die nach denselben, offenkundig unzureichenden Risikoprüfungen zugelassen werden. Zum Teil handelt es sich dabei um Stoffe mit den gleichen Wirkungsmechanismen wie die Nervengifte, deren Anwendung im Freiland jüngst verboten wurde. Sie stören die Signalübertragung der Nervenzellen, was zum Absterben der betroffenen Nervenzellen, zu Krämpfen und auch zum Tod der Insekten führen kann. Zahlreiche derartige subletale, immun- und neurotoxische Effekte und Verhaltensstörungen bei Insekten sind seriös wissenschaftlich dokumentiert, aber nicht Gegenstand der Risikoprüfung im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen.
Insbesondere Pestizide mit derartigen Wirkungsmechanismen sind deshalb als potentiell gefährlich einzustufen für Solitär- und Honigbienen, andere Insekten, die Artenvielfalt und das Ökosystem als Ganzes. Sie trotz offenkundiger Risiken ohne ausreichende Prüfung in Verkehr zu bringen oder darin zu belassen, widerspricht dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips:
„…Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und mit dieser Verordnung sollte sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.“ (EG-Ver. Nr 1107/2009 Abs 8)
Dem Vorsorgeprinzip kann nur Rechnung getragen werden, wenn die Forderungen meiner Petition für Pestizid Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel-Fertigprodukte voll umfänglich erfüllt werden. Die Durchführung der Risikoprüfungen muss dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in allen Mitgliedsstaaten auf gleichem Niveau unabhängig und transparent erfolgen. Das heißt also:
Die Risikoprüfung für Pestizide muss der Petition folgend grundlegend reformiert werden, um Bienen, andere Insekten und Ökosystem wirksam zu schützen.
Ich appelliere deshalb an den Bundestag seine nationalen gesetzgeberischen Maßnahmen für eine Reform der Risikoprüfung auszuschöpfen. Der Bundestag möge die Bundesregierung zu entschiedenem Handeln auf nationaler Ebene, wie auch durch entsprechendes Abstimmungsverhalten im Europäischen Rat sowie durch entsprechende Initiativen gegenüber der Kommission auffordern.
Ausf. wissenschaftl. Begründung folgt per Post