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Diskussion zur Petition 92805

Heilberufe

Angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und PiA vom 31.03.2019

Diskussionszweig: Heilberufe - Angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und PiA

Petent | 30.04.2019 - 09:49

Heilberufe - Angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und PiA

Anzahl der Antworten: 8

Wir sind insgesamt erfreut über die kommende Reform und die verbesserten Bedingungen für die zukünftigen Psychotherapeut*innen, jedoch stellt der gegenwärtige Kabinettsentwurf eine diskriminierende und inakzeptable Benachteiligung der derzeitigen Berufsgruppe dar, der unbedingt zugunsten der Studierenden und PiA angepasst werden muss.

Im Detail können unsere Forderungen in der Stellungnahme der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo e.V.), der bundesweiten Interessenvertretung der Psychologiestudierenden, nachgelesen werden. Für weitere Fragen stehen wir gerne unter petition@psyfako.org zur Verfügung.
2292

Nutzer3520567 | 23.05.2019 - 09:14

Es ist sehr wichtig das Heilberufe und insbesondere psychotherapeutische Berufe ordentlich und angemessen vergütet werden. Es wurde viel Energie und Zeit der Studierenden investiert.

1571

Nutzer3514041 | 22.05.2019 - 08:03

Ich unterstütze diese Petition voll und ganz

1603

Nutzer3513737 | 22.05.2019 - 00:21

Die Petition kann ich nur voll unterstützen

1650

JorgeTulio | 21.05.2019 - 19:18

Ich unterstütze due Petition

1641

KingaLohner-- | 13.05.2019 - 23:51

Es wird ein neues Ausbildungs- System geben um Psychotherapeut zu werden ok das vetstehe Ich .Müsste aber eine Lösung finden das die jetzigen Psychologiestudenten und PiAs nicht benachteiligt werden wegen nicht ausdrücklich formulierten Übergangsregelungen

1550

~JB~ | 06.05.2019 - 08:02

Zitat: von Petent
Wir sind insgesamt erfreut über die kommende Reform und die verbesserten Bedingungen für die zukünftigen Psychotherapeut*innen, jedoch stellt der gegenwärtige Kabinettsentwurf eine diskriminierende und inakzeptable Benachteiligung der derzeitigen Berufsgruppe dar, der unbedingt zugunsten der Studierenden und PiA angepasst werden muss.

Im Detail können unsere Forderungen in der Stellungnahme der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo e.V.), der bundesweiten Interessenvertretung der Psychologiestudierenden, nachgelesen werden. Für weitere Fragen stehen wir gerne unter petition@psyfako.org zur Verfügung.


Ich gehe davon aus, dass die - weitreichendere und m.M.n. an einigen Punkten kritische - Stellungnahme der PsyFaKo offiziell nicht Bestandteil der Petition ist, sondern es lediglich um den Teilbereich der angemessenen Übergangsregelungen geht?

1687

Do92 | 02.05.2019 - 12:44

1) Ihren Hinweis mit den nicht ausreichenden Praxiseinsätzen kann ich leider absolut gar nicht nachvollziehen. Das Studium enthält – in den vorab vom BMG veröffentlichten möglichen Studieninhalten für eine Approbationsordnung – mögliche 1150h mit Patienten und in der Patientenversorgung.

Dort heißt es:

Im Bachelor:
- In Forschungseinrichtungen der Hochschule: 180h
- In Bereichen der gesundheitlichen Versorgung: 150h
- In Praxisfelder der Psychotherapie: 240h

Im Master:
- In Forschungseinrichtungen der Hochschule: 150h
- In Praxisfeldern der Psychotherapie, Ambulanz, Neuropsychologie: 750h

Der kommende Psychotherapeut ist damit Teil der Patientenversorgung in seinen klinisch-praktischen Einsätzen. Rechnet man damit, dass die Tätigkeit in Forschungseinrichtungen auch mit Patienten erfolgen könnte, muss er nicht einmal Probanden begegnen.

Im Gegensatz zu meiner psychologischen Vertretung sehe ich auch keine Notwendigkeit ein Praxissemester anzuhängen. Dieses wird vermutlich nur die illegalen und skandalösen Zustände derzeitiger Psychotherapeuten in Ausbildung widerspiegeln. Und man sieht ja wie mit der berechtigen Forderung der Humanmediziner nach einer Bafög-analogen Vergütung des PJs umgegangen wird.

Gleichzeitig hat ein Psychotherapeut nicht weniger Praxis als ein Humanmediziner nach erfolgtem Studium. So heißt es in der Ärztlichen Approbationsordnung unter §1 Satz 2:

„Die ärztliche Ausbildung umfasst
1. ein Studium der Medizin von 5 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren [..]
2. eine Ausbildung in erster Hilfe;
3. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten;
4. eine Famulatur von vier Monaten und
5. die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.“

So kommt der Arzt also mit Famulatur von 4 Monaten und einem PJ von 12 Monaten auf insgesamt 16 Monate praktischen Einsatz in der Patientenversorgung. Verglichen mit den ca. 1150 Stunden des Psychotherapeuten ist das natürlich mehr. Der Psychotherapeut hat 7,5 Monate aktiven Einsatz. Lege ich jedoch zugrunde, dass die Medizin ja auch unterschiedliche Fachbereiche enthält, müsste ich auch das PJ sinngemäß durch 3 teilen. Es ist immerhin in 3 verschiedenen Fachbereichen zu je 16 Wochen zu erbringen (vgl. ÄApprO §3 Satz 1). Demzufolge ist der vergleichbare Einsatz im Grunde 8 Monate und damit äquivalent.

2) Zum Wunsch einer ausreichenden Berücksichtigung aller anerkannten Verfahren. Dem kann ich entsprechen, mir ist aber tatsächlich jetzt von meiner Universität auch kein Lehrstuhl bekannt der explizit einen verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt vorausgesetzt hätte. Aber natürlich sollte man dem auch durch Lehraufträge an außerhalb – insofern zu wenig Psychologen/Sozialpädagogen mit akademischem Profil zur Berufung zur Verfügung stehen – entsprechen.

3) Die Querfinanzierung der Weiterbildung ist selbstredend obligat und sollte auch die übergangsweise Querfinanzierung von jetzigen Ausbildungskandidaten enthalten.

4) Die Patientensicherheit ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Das bleibt festzuhalten. Ein originäres Studium der Psychotherapie kann gar nicht schlechter sein als ein Psychologie-/Padägogikstudium. Das ist mit Verlaub gesagt blanke Polemik und erinnert an die zum Teil sehr unwürdigen Stellungnahmen medizinischer Verbände.

5) Da die Forderung besteht mindestens Kenntnisse in 2 anerkannten Verfahren im Studium zu erwerben, wird die Verhaltenstherapie zwangsweise ein Pendant bekommen. Die Entscheidung für die Fachkunde fällt man dann ja explizit in der Weiterbildung, somit sehe ich die Strukturqualität gar nicht bedroht. Nein, bei ausreichender Finanzierung sehe ich entschieden mehr Anreize eine psychodynamische Fachkunde zu verfolgen – als sie zum jetzigen Zeitpunkt gegeben sind. Da muss ich Ihnen auch klar widersprechen.

Kritisch zusammengefasst und unter Würdigung Ihrer genannten Punkte konkludiere ich, dass die Reform mit der Querfinanzierung der Weiterbildung steht und fällt. Ein praktisches Semester ist in Hinblick der ausreichenden Qualifizierung nicht notwendig. Eine Verfahrensberücksichtigung ist sehr wünschenswert. Die Patientensicherheit ist nicht und auf gar keinen Fall gefährdet.

1592

j.thorwart | 01.05.2019 - 22:41

Ich unterzeichne, halte aber das Gesetz eher für eine Katastrophe und habe einen Lesebrief dazu geschrieben, der im Ärzteblatt PP (4/2019) veröffentlicht wurde:
Mit vielen Grüßen
Jürgen Thorwart

BRIEFE
Ausbildungsreform: Gesetzgeber nimmt zentrale Forderungen nicht auf
PP 18, Ausgabe April 2019, Seite 175
Thorwart, Jürgen

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Reform der Psychotherapieausbildung auf den Weg gebracht (Heft 2/2019: „Der Sonderweg wird beendet“ und Heft 3/2019: „Start im Wintersemester 2020“) von Petra Bühring).

Wenn das DÄ/PP titelt „Start im Wintersemester 2020“ ist das ein Affront gegen das im Grundgesetz verankerte Gesetzgebungsverfahren – Gesetze werden nicht vom Kabinett, sondern vom Bundestag verabschiedet (und in diesem Fall ist Zustimmung des Bundesrats erforderlich).

Der vorliegende Kabinettsentwurf nimmt zentrale Forderungen der vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter wiederholt eingeforderten Expertise der Psychotherapeutenschaft nicht auf. So ist der Anteil der Praxiseinsätze (Arbeit mit Patienten/-innen) im Approbationsstudium völlig unzureichend, die erteilte Approbation entspräche damit nicht den Erfordernissen der Patientensicherheit. Weiterhin sind Mindeststandards der Qualität der Lehre aufgrund einer fehlenden Regelung zur Fachkunde der Hochschullehrer/-innen in dem von ihnen unterrichteten Psychotherapieverfahren nicht erfüllt. Auf diese Weise wird die bereits seit Langem herrschende Dominanz der Verhaltenstherapie an den psychologischen Fakultäten weiter zementiert.

Drastischer noch ist der Umstand, dass die notwendige Finanzierung der ambulanten Weiterbildung nach dem Studium, trotz – intensiver Verhandlungen im Vorfeld und von der Bundes­psycho­therapeuten­kammer vorgelegter Gutachten – weiterhin nicht bundesgesetzlich geregelt ist. Auf dieser Grundlage könnten die bisherigen Ausbildungs- und künftigen Weiterbildungsinstitute die angehenden Fachpsychotherapeuten/-innen nicht adäquat entlohnen. Dies gilt umso mehr für die Institute, die psychoanalytische begründete Verfahren lehren, da hier, bedingt durch die notwendige Supervision und Lehranalyse bzw. -therapie im Einzelsetting, höhere Kosten entstehen.

Damit stehen wir vor einem Gesetzentwurf, der die Beschlüsse des 25. Deutschen Psychotherapeutentags zum Direktstudium und der Weiterbildung konterkariert. Bedroht sind nicht nur die Patientensicherheit und die Strukturqualität der Lehre im Approbationsstudium, sondern auch die psychotherapeutische Versorgung durch Fachpsychotherapeuten/-innen. Schon in den letzten zehn Jahren entfielen im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie 81 Prozent der Approbationen auf die Verhaltenstherapie, der verbleibende Rest auf die psychoanalytisch begründeten Verfahren (im Bereich Kinder und Jugendliche sind es 70 Prozent).

Der vorliegende Gesetzentwurf ist geeignet, die Weiterbildungsteilnehmer/-innen auszubeuten und die künftigen Weiterbildungsinstitute in den Ruin zu treiben. Eigentlich hatte die Reform ursprünglich das Ziel, die unhaltbaren Zustände an den Psychologischen Fakultäten (55 von 56 sind verhaltenstherapeutisch orientiert) zu verändern und die wirtschaftliche Situation der Ausbildungsteilnehmer (insbesondere während der praktische Tätigkeit) zu verbessern … qui bono?

Dr. phil. Jürgen Thorwart, 85375 Neufahrn

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