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Diskussion zur Petition 92949

Strafrecht

Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes auf dreispurigen Autobahnen als Straftatbestand vom 03.04.2019

Diskussionszweig: Grundsätzliche Frage zu Spurgeschwindigkeiten

Andreas Hinz | 16.05.2019 - 10:13

Grundsätzliche Frage zu Spurgeschwindigkeiten

Anzahl der Antworten: 4

Beim Nachdenken über diese Petition kommt mir diese Frage:

Ist es rechtens, auf der rechten Spur mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren?

Z. B. bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, davon gibt es viele Abschnitte bei uns auf dem Berliner Ring. Bisher bin ich diese Geschwindigkeit immer rechts oder auf der Mittelspur gefahren, wenn auf der rechten Spur viele LKW fuhren. Nur sehr selten auf der linken Spur, wenn ein LKW gerade überholte. Ich habe immer gedacht, die linke Spur lasse ich frei für die Raser. Und mal nebenbei: Bei uns in der DDR war die linke Spur auch für Polizei und Rettungsfahrzeuge frei zu machen, was ich besser fand, als die heutige Rettungsgasse in der Mitte, aber das ist ein anderes Thema.

Ich dachte bisher tatsächlich, dass diese Fahrweise rechtlich korrekt sei, beim Nachdenken über diese Petition kommen mir nun aber Zweifel:
Wenn auf einem Abschnitt 120 km/h erlaubt sind, und ich diese auf der rechten Spur fahre, dann nötige ich doch alle Fahrzeugführer hinter mir, ebenfalls mit 120 km/h hinter mir zu bleiben, oder zum zu schnellen Fahren, wenn sie auf der mittleren oder linken Spur fahren wollen. Oder anders gesagt: Wenn alle 120 auf der rechten Spur fahren, gibt es dort einen Stau und die beiden anderen Spuren bleiben leer. Andererseits: Gleich schnell darf man ja auf allen drei Spuren fahren, nur nicht rechts schneller.

In der Praxis würde das bedeuten, dass man auf einem solchen Abschnitt rechts maximal 100, in der Mitte maximal 110 und links maximal 120 fahren darf, um rechtlich korrekt zu fahren.

Bevor ich diese Petition mitzeichne, würde ich gern wissen, ob ich mit dieser Auslegung richtig liege. Erst wenn das geklärt ist, können wir darüber nachdenken, wo die Ordnungswidrigkeit aufhört und der Straftatbestand anfängt.

Ich bin gespannt auf Antworten.
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