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Petition 93439

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Änderung des Petitionsrechts (öffentliche Behandlung von Petitionen/Abschaffung des Quorums) vom 09.04.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Petitionen grundsätzlich öffentlich behandelt werden. Wenn Petenten dies nicht möchten, werden ihre Petitionen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Petenten sollte grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, ihr Anliegen auch mündlich zu begründen. Das heutige Quorum von 50.000 Unterstützern für die Behandlung von Petitionen in öffentlicher Ausschusssitzung ist ersatzlos abzuschaffen.

Begründung

Für ein zeitgemäßes Petitionsrecht

Das derzeitige Petitionsverfahren ist geprägt von Gängelung und Ignoranz gegenüber den Petenten. Das bleibt nicht ohne Folgen, statt sich an den Bundestag zu wenden, unterschreibt eine ständig steigende Zahl von Menschen Petitionen bei US-amerikanischen Adress-Sammelfirmen, die sich als Petitionsplattform darstellen. Diesem Treiben kann der Bundestag weiter zuschauen, oder etwas dagegen unternehmen. Den allgemeinen Vertrauensverlust in Politiker dokumentiert auch der Rückgang der Petitionen beim Deutschen Bundestag, bei gleicher Zunahme der Petitionen auf Online-Plattformen fragwürdiger Adress-Sammelfirmen mit Hauptsitz in den USA.
Der Petitionsausschuss sollte seinem Namen wieder mehr gerecht werden, indem er die Anliegen der Bevölkerung erkennbar ernst nimmt. Petitionen sollten grundsätzlich öffentlich behandelt werden. Wenn Petenten dies nicht möchten, werden ihre Petitionen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Petenten sollte grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, ihr Anliegen auch mündlich zu begründen. Das heutige Quorum von 50.000 Unterstützern für die Behandlung von Petitionen in öffentlicher Ausschusssitzung ist ersatzlos abzuschaffen. Der Deutsche
Bundestag sollte mit Organisationen, die das Petitionsrecht stärken und dafür werben zusammenarbeiten.

Solche Organisationen sollten gefördert werden, um auch Menschen, die sich nicht im Internet bewegen einen leichten Zugang zum Petitionsverfahren zu ermöglichen. Das Petitionsrecht sollte zu einem Beteiligungsinstrument ausgebaut werden.

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