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Petition 93473

Internationale Sozialversicherungsabkommen

Befreiung von der Beantragung einer A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen vom 10.04.2019

Text der Petition

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rat der EU darauf hinzuwirken,

-dass die Geschäftsreisen von der Beantragung einer bestimmten Bescheinigung (sog. A1-Bescheinigung) befreit werden,
-dass das Aufstellen von Anlagen und daran ausgeführten Servicearbeiten bis zu 14 Tagen den Status einer Geschäftsreise erhalten,
-dass bis zum Inkrafttreten der in dieser Petition geforderten Reform die Pflicht zur Beantragung der A1 Bescheinigung sowie die Verhängung von Bußgeldern ausgesetzt wird.

Begründung

Mit der Bescheinigung A 1 weist der Beschäftigte in einem anderen EU-Land auf Nachfrage nach, dass eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in seinem Heimatland besteht. So wird vermieden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten fällig werden.

Bürokratie hemmt Unternehmenserfolg in Europa – A 1-Entsendeformulare jetzt abschaffen.
Eines der Hauptziele der am 26./27.06.2014 vom Europäischen Rat angenommenen Strategischen Agenda für die Union in Zeiten des Wandels ist es „ …, dass Wachstum gefördert, Investitionen gesteigert, mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen und Reformen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden“. Im Gegensatz dazu stehen einige Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments (EU-Parl.) und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des EU-Parl. und des Rates vom 16.09.2009 zur Durchführung der Verordnung (zuletzt am 01.01.2018 geänderte Fassung), die bei Dienstreisen ins europäische Ausland eine A 1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung verlangen, selbst wenn der Aufenthalt nur wenige Stunden dauert. Das führt z.B. dazu, dass Unternehmen kurzfristige Serviceleistungen nicht ausführen können. Dies gefährdet die Arbeitsplätze und behindert die Kooperation und den persönlichen Austausch sowohl zwischen Unternehmen als auch Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Diese Verordnung ist in diesem Punkt nicht nur ein bürokratisches Monster, das Unternehmen und Einrichtungen über Gebühr belastet und eine schnelle Reaktionsfähigkeit aufgrund der Bearbeitungsfristen unmöglich macht. Es schränkt auch die Flexibilität und Reisefreiheit in der EU massiv ein. Zusätzlich läuft die Verpflichtung in der Verordnung, bei der Beantragung des A 1-Entsendeformulars Reiseziele mit Namen und Adressen der Geschäftspartner sowie Übernachtungsort detailliert zu benennen, dem Ziel des Datenschutzes zuwider. Eine am 20.03.2019 veröffentliche Pressemitteilung der Europäischen Kommission gibt Hoffnung auf Abschaffung der Einschränkung der Reisefreiheit. Demnach haben sich Unterhändler von Europäischer Kommission, Rat der EU und EU-Parl. informell im sog. Trilog darauf geeinigt, einen Rechtsakt zu verabschieden, der zumindest bei bestimmten Dienstreisen die Notwendigkeit für A 1-Bescheinigungen aufheben soll. Die formellen Verabschiedungen durch den Rat und das EU-Parl. stehen allerdings noch aus. Laut dem zur Abstimmung stehenden Text (A-8-2018-0386_EN) sollen nur bestimmte Geschäftsreisen von der A 1-Bescheinigung befreit werden. Ausdrücklich nicht befreit wird die Erbringung von Dienstleistungen. Nun ist die Wartung einer defekten Produktionsmaschine im EU-Ausland die Erbringung einer Dienstleistung. Hier kommt es auf jede Stunde an. Jede Verzögerung, die die A 1-Bescheinigung verursacht, kostet Geld, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze.

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