Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft zu gewährleisten. Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden. Außerdem sind ca. 160.000 familienfreundliche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum, langfristig gefährdet.
Begründung
Apotheken in Deutschland sind dafür verantwortlich, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, was durch den öffentlichen Versorgungsauftrag staatlich geregelt ist. Das Handeln der Apotheken unterliegt zahlreichen Regularien. Sie müssen gesetzlich festgelegte Pflichten erfüllen wie das Ableisten von Nacht- und Notdiensten, die Herstellung von Rezepturen, das Vorrätighalten von Notfallarzneimitteln und vieles mehr.
Die Honorierung dieser Pflichten ist über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt, welche die Preisbildung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland regelt. Der Grundgedanke dabei ist, dass Kunden verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke zum selben Preis erhalten. Diese Gleichpreisigkeit verhindert, dass sich der Preis verschreibungspflichtiger Präparate willkürlich oder abhängig vom Bedarf ändert. Das ist im Interesse der Gesellschaft und entspricht dem Solidaritätsprinzip.
Der europäische Gerichtshof hat am 19.10.2016 entschieden, dass EU-ausländische Versandapotheken nicht zur Einhaltung dieser Arzneimittelpreisbindung verpflichtet sind. Für deutsche Apotheken bleibt diese Preisbindung hingegen bestehen. Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet. Ein adäquater Ersatz durch ausländische Versandapotheken ist nur auf den ersten Blick eine Alternative und gewährleistet weder eine gleichartige Versorgungsqualität, noch die vollumfassende Patientenversorgung.
Die aussichtsreichste Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu sichern und damit die Versorgung der Patienten durch die Apotheken vor Ort sicherzustellen, ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie auch im Beschluss 601/16 des Bundesrates vom 25.11.2016 begründet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14.03.2018 wurde festgehalten: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Dieser koalitionsvertraglichen Verpflichtung ist die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen.
Am 08.03.2019 hat die EU-Kommission Deutschland nun aufgefordert, die Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten so zu verändern, dass die Möglichkeiten ausländischer Versandapotheken, Preisnachlässe zu gewähren, nicht mehr eingeschränkt sind. Siehe auch hierzu den Dringlichkeitsantrag vom 20.03.2019 (Drucksache 18/754), den die Freien Wähler und die CSU in den bayerischen Landtag eingebracht haben. Mögliche Alternativen zum Ausgleich dieser Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise ein Verbot der Gewährung von Boni und Rabatten außerhalb des Arzneimittelgesetzes, sind nicht EU-rechtssicher und gelten nicht für alle Versicherten in Deutschland.
Zur Rechtssicherheit eines Versandhandelsverbotes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegen hingegen diverse Gutachten vor und auch im Beschluss des Bundesrates (601/16) vom 25.11.2016 ist die Rechtssicherheit umfassend begründet.