Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft zu gewährleisten. Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden. Außerdem sind ca. 160.000 familienfreundliche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum, langfristig gefährdet.
Begründung
Apotheken in Deutschland sind dafür verantwortlich, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, was durch den öffentlichen Versorgungsauftrag staatlich geregelt ist. Das Handeln der Apotheken unterliegt zahlreichen Regularien. Sie müssen gesetzlich festgelegte Pflichten erfüllen wie das Ableisten von Nacht- und Notdiensten, die Herstellung von Rezepturen, das Vorrätighalten von Notfallarzneimitteln und vieles mehr.
Die Honorierung dieser Pflichten ist über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt, welche die Preisbildung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland regelt. Der Grundgedanke dabei ist, dass Kunden verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke zum selben Preis erhalten. Diese Gleichpreisigkeit verhindert, dass sich der Preis verschreibungspflichtiger Präparate willkürlich oder abhängig vom Bedarf ändert. Das ist im Interesse der Gesellschaft und entspricht dem Solidaritätsprinzip.
Der europäische Gerichtshof hat am 19.10.2016 entschieden, dass EU-ausländische Versandapotheken nicht zur Einhaltung dieser Arzneimittelpreisbindung verpflichtet sind. Für deutsche Apotheken bleibt diese Preisbindung hingegen bestehen. Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet. Ein adäquater Ersatz durch ausländische Versandapotheken ist nur auf den ersten Blick eine Alternative und gewährleistet weder eine gleichartige Versorgungsqualität, noch die vollumfassende Patientenversorgung.
Die aussichtsreichste Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu sichern und damit die Versorgung der Patienten durch die Apotheken vor Ort sicherzustellen, ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie auch im Beschluss 601/16 des Bundesrates vom 25.11.2016 begründet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14.03.2018 wurde festgehalten: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Dieser koalitionsvertraglichen Verpflichtung ist die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen.
Am 08.03.2019 hat die EU-Kommission Deutschland nun aufgefordert, die Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten so zu verändern, dass die Möglichkeiten ausländischer Versandapotheken, Preisnachlässe zu gewähren, nicht mehr eingeschränkt sind. Siehe auch hierzu den Dringlichkeitsantrag vom 20.03.2019 (Drucksache 18/754), den die Freien Wähler und die CSU in den bayerischen Landtag eingebracht haben. Mögliche Alternativen zum Ausgleich dieser Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise ein Verbot der Gewährung von Boni und Rabatten außerhalb des Arzneimittelgesetzes, sind nicht EU-rechtssicher und gelten nicht für alle Versicherten in Deutschland.
Zur Rechtssicherheit eines Versandhandelsverbotes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegen hingegen diverse Gutachten vor und auch im Beschluss des Bundesrates (601/16) vom 25.11.2016 ist die Rechtssicherheit umfassend begründet.
Zuallererst: Medikamente sind keine einfache Ware wie Schuhe, Elektronik oder Möbel. Sondern ein besonderes Gut! Gerade verschreibungspflichtige Medikamente, und um deren Versand geht es in dieser Petition. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur mit einem Rezept, das von einem Arzt verschrieben wurde.
Gleiche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sichern die Versorgung der Bevölkerung mit lebensrettenden Arzneimitteln und schützen vor Willkür und reiner Profitgier. Immer, überall und egal für wen.
Apotheker sind Heilberufler und haben einen gesetzlichen Auftrag zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Apotheker unterliegen der Schweigepflicht und Datenschutz und Patientensicherheit haben oberste Priorität.
KEINE Versandapotheke versorgt die deutsche Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr bei Tag oder Nacht 24h mit Medikamenten und ist immer und zu jeder Zeit da.
KEINE Versandapotheke ist schneller als eine Vor-Ort-Apotheke, in der man das Medikament direkt in die Hand bekommt oder ansonsten auch kostenlos geliefert.
KEINE Versandapotheke aus dem EU-Ausland unterliegt dem Kontrahierungszwang wie deutsche Vor-Ort-Apotheken. Der Kontrahierungszwang sichert, dass ein Patient mit einer Verschreibung in Deutschland, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, immer beliefert wird.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln birgt extreme Risiken für die Patientensicherheit (mangelnde Beratungsfähigkeit weil unpersönlich, unregulierte Versandbedingungen, unmoralische Angebote wie „Mindestbestellwert X Euro, dann ist der Versand kostenlos“).
Versandapotheken aus dem EU-Ausland unterliegen nicht der gleichen strengen Regulierung zum Schutz der Patienten und Verbraucher wie die Apotheken in Deutschland. Die Versandhändler aus den Niederlanden z.B. unterliegen auch nicht den niederländischen Regularien, sodass am Ende niemand verantwortlich ist, und die Versender machen können was sie wollen.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland brechen immer wieder deutsches Recht und weigern sich explizit, den Urteilen deutscher Gerichtsbarkeit Folge zu leisten und verhängte Urteile umzusetzen/Strafen zu leisten.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland sind, im Gegenteil zu den inhabergeführten deutschen Vor-Ort-Apotheken, ausländische Kapitalgesellschaften. Deutsche Vor-Ort-Apotheken bezahlen in Deutschland Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, sichern Arbeitsplätze, uvm.
Aus diesen Gründen ist ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel die einzige Option, welche Rechtssicherheit, Patientensicherheit und flächendeckende Arzneimittelversorgung vereint.