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Diskussion zur Petition 94089

Arzneimittelpreise

Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom 24.04.2019

Diskussionszweig: Jetzt mal zu den Fakten!

sapere aude. | 17.07.2019 - 23:33

Jetzt mal zu den Fakten!

Anzahl der Antworten: 89

Hier einige Fakten zum Versandhandel aus dem EU-Ausland mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Vergleich zu deutschen Vor-Ort-Apotheken.

Zuallererst: Medikamente sind keine einfache Ware wie Schuhe, Elektronik oder Möbel. Sondern ein besonderes Gut! Gerade verschreibungspflichtige Medikamente, und um deren Versand geht es in dieser Petition. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur mit einem Rezept, das von einem Arzt verschrieben wurde.
Gleiche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sichern die Versorgung der Bevölkerung mit lebensrettenden Arzneimitteln und schützen vor Willkür und reiner Profitgier. Immer, überall und egal für wen.
Apotheker sind Heilberufler und haben einen gesetzlichen Auftrag zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Apotheker unterliegen der Schweigepflicht und Datenschutz und Patientensicherheit haben oberste Priorität.

KEINE Versandapotheke versorgt die deutsche Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr bei Tag oder Nacht 24h mit Medikamenten und ist immer und zu jeder Zeit da.
KEINE Versandapotheke ist schneller als eine Vor-Ort-Apotheke, in der man das Medikament direkt in die Hand bekommt oder ansonsten auch kostenlos geliefert.
KEINE Versandapotheke aus dem EU-Ausland unterliegt dem Kontrahierungszwang wie deutsche Vor-Ort-Apotheken. Der Kontrahierungszwang sichert, dass ein Patient mit einer Verschreibung in Deutschland, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, immer beliefert wird.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln birgt extreme Risiken für die Patientensicherheit (mangelnde Beratungsfähigkeit weil unpersönlich, unregulierte Versandbedingungen, unmoralische Angebote wie „Mindestbestellwert X Euro, dann ist der Versand kostenlos“).
Versandapotheken aus dem EU-Ausland unterliegen nicht der gleichen strengen Regulierung zum Schutz der Patienten und Verbraucher wie die Apotheken in Deutschland. Die Versandhändler aus den Niederlanden z.B. unterliegen auch nicht den niederländischen Regularien, sodass am Ende niemand verantwortlich ist, und die Versender machen können was sie wollen.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland brechen immer wieder deutsches Recht und weigern sich explizit, den Urteilen deutscher Gerichtsbarkeit Folge zu leisten und verhängte Urteile umzusetzen/Strafen zu leisten.
Versandapotheken aus dem EU-Ausland sind, im Gegenteil zu den inhabergeführten deutschen Vor-Ort-Apotheken, ausländische Kapitalgesellschaften. Deutsche Vor-Ort-Apotheken bezahlen in Deutschland Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, sichern Arbeitsplätze, uvm.

Aus diesen Gründen ist ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel die einzige Option, welche Rechtssicherheit, Patientensicherheit und flächendeckende Arzneimittelversorgung vereint.
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