Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft zu gewährleisten. Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden. Außerdem sind ca. 160.000 familienfreundliche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum, langfristig gefährdet.
Begründung
Apotheken in Deutschland sind dafür verantwortlich, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, was durch den öffentlichen Versorgungsauftrag staatlich geregelt ist. Das Handeln der Apotheken unterliegt zahlreichen Regularien. Sie müssen gesetzlich festgelegte Pflichten erfüllen wie das Ableisten von Nacht- und Notdiensten, die Herstellung von Rezepturen, das Vorrätighalten von Notfallarzneimitteln und vieles mehr.
Die Honorierung dieser Pflichten ist über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt, welche die Preisbildung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland regelt. Der Grundgedanke dabei ist, dass Kunden verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke zum selben Preis erhalten. Diese Gleichpreisigkeit verhindert, dass sich der Preis verschreibungspflichtiger Präparate willkürlich oder abhängig vom Bedarf ändert. Das ist im Interesse der Gesellschaft und entspricht dem Solidaritätsprinzip.
Der europäische Gerichtshof hat am 19.10.2016 entschieden, dass EU-ausländische Versandapotheken nicht zur Einhaltung dieser Arzneimittelpreisbindung verpflichtet sind. Für deutsche Apotheken bleibt diese Preisbindung hingegen bestehen. Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet. Ein adäquater Ersatz durch ausländische Versandapotheken ist nur auf den ersten Blick eine Alternative und gewährleistet weder eine gleichartige Versorgungsqualität, noch die vollumfassende Patientenversorgung.
Die aussichtsreichste Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu sichern und damit die Versorgung der Patienten durch die Apotheken vor Ort sicherzustellen, ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie auch im Beschluss 601/16 des Bundesrates vom 25.11.2016 begründet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14.03.2018 wurde festgehalten: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Dieser koalitionsvertraglichen Verpflichtung ist die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen.
Am 08.03.2019 hat die EU-Kommission Deutschland nun aufgefordert, die Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten so zu verändern, dass die Möglichkeiten ausländischer Versandapotheken, Preisnachlässe zu gewähren, nicht mehr eingeschränkt sind. Siehe auch hierzu den Dringlichkeitsantrag vom 20.03.2019 (Drucksache 18/754), den die Freien Wähler und die CSU in den bayerischen Landtag eingebracht haben. Mögliche Alternativen zum Ausgleich dieser Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise ein Verbot der Gewährung von Boni und Rabatten außerhalb des Arzneimittelgesetzes, sind nicht EU-rechtssicher und gelten nicht für alle Versicherten in Deutschland.
Zur Rechtssicherheit eines Versandhandelsverbotes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegen hingegen diverse Gutachten vor und auch im Beschluss des Bundesrates (601/16) vom 25.11.2016 ist die Rechtssicherheit umfassend begründet.
Es ist erstaunlich, dass 21.500 Apotheker in Deutschland einschl. der Dachverbände einschl. deren Lobbygruppen die etwa 30 Versandapotheken als kritisch im Sinne der Versorgung der Bevölkerung und der Betriebswirtschaft ansehen. Kann es sein, das da ganz andere Bewegründe mitspielen, z. B. der eines „Pfründesicherns“. Kann es sein, das da nun jemand am jahrelang gesicherten Deckmäntelchen knabbert und den wirtschaftlichen Wohlfühlmodus der Apotheken stört?
Wie liebe Präsenzapotheke, wäre es denn mit einem knallharten Wettbewerb? Mit einem Servicegedanken, mit einer Kundenorientierung? Bekanntlich belebt Wettbewerb das Geschäft. Überzeugen Sie doch durch LEISTUNG - und nicht durch Verbote- dass die Kunden bei IHNEN kaufen und eben nicht den Versandhandel bemühen.
>>Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet.
AW: Wenn ich an die Betriebswirtschaftlichkeit denke, macht es einen Unterschied ob ich die Apotheke mitten in einer Großstadt betreibe und hierfür exorbitante Mieten zahle oder eine auf dem „flachen Land“, womöglich sich noch die Ladenfläche im eigenen Besitz befindet. Hier findet auch keinen finanzieller Ausgleich statt. Die Apo in der Innenstadt fühlt sich dadurch auch nicht "wirtschaftlich gefährdet".
>>Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden.
AW: Nö, das könnte auch dadurch geschehen, dass Krankenhausapotheken Präparate an die Kundschaft abgeben dürften, was eine Gesetzesänderung bedeuten müsste. Vorteil: Krankenhaus hat 24/7 geöffnet, die Präparate sind sofort verfügbar, Der „Kunde“ weiß wo das nächst gelegene Krankenhaus ist, es stellt sich eine Gewinnsteigerung für das Krankenhaus ein,- wäre toll, nicht wahr?.
>> Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet.
AW: Ich könnte nun nicht sagen, dass generell Apotheken in Deutschland wirtschaftlich gefährdet sind oder sein könnten. Wenn ich mir die Anzahl von Apotheken in meinem Wohnort ansehe, komme ich zu der Erkenntnis, dass angesichts von 5 Apotheken auf schätzungsweise 500 Meter Strassenfront genau das Gegenteil von einer wirtschaftlichen Gefährdung vorliegt. Bei 23 Apotheken für 50.500 Einwohner muss der Umsatz und damit der Gewinn eigentlich doch recht hoch sein.
>> Ein adäquater Ersatz durch ausländische Versandapotheken ist nur auf den ersten Blick eine Alternative und gewährleistet weder eine gleichartige Versorgungsqualität, noch die vollumfassende Patientenversorgung.
AW: Das ist auch nicht der Anspruch an einer Versandapotheke, sie ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung.
<<Argument Beratung 1:
AW: MICH hat in 45 Jahren noch keine Apotheke, resp. ein dortiger Beschäftigter beraten, es sei denn wenn als Beratung der „Guten Tag- Gruß“ verstanden wird.
>> Argument Beratung 2: (Die Mitarbeiter in den Präsenzapotheken sind gut ausgebildet und können jederzeit Auskunft über Medikamente und deren Wechselwirkung mit anderen Medikamenten geben.)
AW: Wozu ist eigentlich der Arzt da? Es obliegt ihm in erster Linie Wechselwirkungen festzustellen, zu ermitteln und ggfls. hierauf zu reagieren. Die Apotheke als Kontrollorgan des niedergelassenen Arztes?
Die Feststellung einer Medikamenten- Wechselwirkung ist auch nur dann gegeben, wenn der Kunde ein und dieselbe Apotheke aufsucht und nicht mehrere Apotheken bemüht. Insofern ist dieses Argument nur teilweise gültig.
<<Argument „Fachangestellte“.
AW: Für gewisse Dinge mag das zutreffen. Wie hoch ist denn der prozentuale Anteil von Präparatabgaben mit der Tätigkeit: Rezeptsichtung,- Schublade öffnen,- Präparat über den Tresen reichen,- Rechner bemühen,- Zuzahlung kassieren? Selbst beim „aut idem“ wird der Rechner bemüht um ein adäquates Präparat -auf Vorschlag des Softwareentwicklers(!)- ausgewählt. Braucht es für diese Tätigkeit eine ausgebildete Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder eine Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)? Wäre diese Kraft damit nicht unterfordert? Könnte sein, dass diese Tätigkeit gut und gerne 90% der Tagesarbeit ausmacht?
>> (...)kostenlosen Lieferservice und andere Leistungen anbieten.
AW: Meine Apotheke hat keinen Rezeptholdienst und keinen Medikamentenbringdienst,- auch für meine fast blinde und gehbehinderte Mutter nicht.
>> Argument: Steuern und Abgaben in Deutschland zahlen.
Das mag gut sein, ABER die Politik stellt doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit dem deutschen Volk die Vorzüge Europas mit „Grenzöffnung“, „Öffnung der Märkte“, „freier Handelsverkehr“, „freie Marktwirtschaft“ dar. Diese Begriffe oder die sich daraus ergebenen Maßnahmen sind dann doch für Apotheken nicht ganz so wünschenswert,- oder?