Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft zu gewährleisten. Nur durch eine Präsenzapotheke kann die flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung mit Nacht- und Notdiensten, der Herstellung von individuellen Rezepturen und vielem mehr gesichert werden. Außerdem sind ca. 160.000 familienfreundliche Arbeitsplätze, vor allem im ländlichen Raum, langfristig gefährdet.
Begründung
Apotheken in Deutschland sind dafür verantwortlich, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, was durch den öffentlichen Versorgungsauftrag staatlich geregelt ist. Das Handeln der Apotheken unterliegt zahlreichen Regularien. Sie müssen gesetzlich festgelegte Pflichten erfüllen wie das Ableisten von Nacht- und Notdiensten, die Herstellung von Rezepturen, das Vorrätighalten von Notfallarzneimitteln und vieles mehr.
Die Honorierung dieser Pflichten ist über die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt, welche die Preisbildung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland regelt. Der Grundgedanke dabei ist, dass Kunden verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke zum selben Preis erhalten. Diese Gleichpreisigkeit verhindert, dass sich der Preis verschreibungspflichtiger Präparate willkürlich oder abhängig vom Bedarf ändert. Das ist im Interesse der Gesellschaft und entspricht dem Solidaritätsprinzip.
Der europäische Gerichtshof hat am 19.10.2016 entschieden, dass EU-ausländische Versandapotheken nicht zur Einhaltung dieser Arzneimittelpreisbindung verpflichtet sind. Für deutsche Apotheken bleibt diese Preisbindung hingegen bestehen. Durch diese Ungleichbehandlung sind die Apotheken vor Ort wirtschaftlich gefährdet. Ein adäquater Ersatz durch ausländische Versandapotheken ist nur auf den ersten Blick eine Alternative und gewährleistet weder eine gleichartige Versorgungsqualität, noch die vollumfassende Patientenversorgung.
Die aussichtsreichste Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu sichern und damit die Versorgung der Patienten durch die Apotheken vor Ort sicherzustellen, ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie auch im Beschluss 601/16 des Bundesrates vom 25.11.2016 begründet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14.03.2018 wurde festgehalten: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Dieser koalitionsvertraglichen Verpflichtung ist die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen.
Am 08.03.2019 hat die EU-Kommission Deutschland nun aufgefordert, die Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten so zu verändern, dass die Möglichkeiten ausländischer Versandapotheken, Preisnachlässe zu gewähren, nicht mehr eingeschränkt sind. Siehe auch hierzu den Dringlichkeitsantrag vom 20.03.2019 (Drucksache 18/754), den die Freien Wähler und die CSU in den bayerischen Landtag eingebracht haben. Mögliche Alternativen zum Ausgleich dieser Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise ein Verbot der Gewährung von Boni und Rabatten außerhalb des Arzneimittelgesetzes, sind nicht EU-rechtssicher und gelten nicht für alle Versicherten in Deutschland.
Zur Rechtssicherheit eines Versandhandelsverbotes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegen hingegen diverse Gutachten vor und auch im Beschluss des Bundesrates (601/16) vom 25.11.2016 ist die Rechtssicherheit umfassend begründet.
Ich gebe unumwunden zu, dass ich persönlich Verbote (und damit auch das in der Petition geforderte Versandverbot) ablehne.
Warum aber ist die Petition leider dennoch zu unterstützen ?
Weil ausländische Versandhändler in den letzten Jahren ganz geschickt Lücken in den Gesetzen diverser Länder gefunden, genutzt und notfalls Umgehungstatbestände konstruiert haben, deutsches Recht zu brechen und etwas aufzubauen, was langfristig die Patienten in Deutschland massiv treffen wird. Obwohl übrigens "Gesundheit" ganz klar NATIONALES Recht ist. EU-konform.
Die Rabatte, derer sich etliche Gegner der Petition zur Zeit erfreuen, sind nichts weiter als eine Investition der ausländischen Versender in die Zukunft, die - finanziert nicht zuletzt von Geldgebern in Suadi-Arabien - ein funktionierendes System in Deutschland torpedieren wollen.
Einfach mal verabschieden vom Feindbild "Apothekermafia" und Arzneimittel als das sehen, was sie sind: Produkte, die man oft kurzfristig braucht und selbst bei sogenannter Dauermedikation eine herstellerneutrale Beratung dazu bekommen möchte.
Hätten die ausländischen Versender nicht jahrelang bewiesen, dass sie jegliches Recht zu ihren Gunsten beugen, bedürfte es dieser Petition gar nicht.
Aufwachen, liebe Bürger - es geht NICHT um die Arbeitsplätze in den deutschen Apotheken. Pharmazeuten sind auch in anderen Arbeitsplätzen gefragt oder sterben aus.
Es geht VORDRINGLICH um die Zukunft einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Und das können und wollen die Versender gar nicht leisten !
Opfer der Machenschaften der Versender sind die Patienten.
Die Schwachen der Gesellschaft, die - wenn sie richtig krank sind - eben KEINE agilen Nachfragenden im Sinne der Marktwirtschaft sind, sondern ausgebeutet werden. Dann kostet halt das Antibiotikum an Weihnachten das Hundertfache, wenn einige wenige Konzerne die Versorgung in der Hand haben.
Momentan gibt es gut 19.000 Apotheken in Deutschland. Wer DAS "Monopol" nennt, muss sich einen Begriff überlegen für das, was passiert, wenn wenige Großkonzerne die Arzneimittelversorgung in Deutschland übernommen haben werden.