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Petition 94237

Straßengüterverkehr

Installation von Stromanschlüssen für den elektrischen Betrieb von Lkw-Kühlaggregaten auf Raststätten und Parkplätzen an BAB bzw. Bundesstraßen vom 29.04.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass auf Raststätten und Parkplätzen an Bundesautobahnen bzw. Bundesstraßen Stromanschlüsse für den elektrischen Betrieb von Lkw-Kühlaggregaten installiert und betrieben werden.

Begründung

Auf bundesdeutschen Straßen sind täglich zehntausende Kühl-Lkw mit dieselbetriebenen Kühlaggregaten unterwegs. Die Dieselaggregate verfügen i.d.R. über keine Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung (Rußfilter, Katalysatoren etc.). Diese Kühlaggregate werden auch während Ruhe- und Wartezeiten weiter mit Diesel betrieben, obwohl mehr als 95 % der Kühlaggregate auch für den elektrischen Betrieb ausgerüstet sind. Es sind also auf Seiten der Speditionen, abgesehen von einem Kabel für ca.-- 60 €, keine Investitionen notwendig
Durch Schaffung entsprechender Infrastruktur für den elektr. Anschluss können in erheblichem Maße Luftschadstoffe (CO2, NOx, PM10) und Lärm reduziert werden. Die Lärmminderung verbessert für die Fahrer im Umfeld des Kühlaggregates die Qualität der Ruhezeit und trägt dadurch zur Verkehrssicherheit bei.
Für Speditionen ist der elektr. Betrieb i.d.R. kostengünstiger als der Betrieb mit Diesel.
Die Kosten für die Stromanschlüsse sind relativ gering und amortisieren sich nach wenigen Jahren durch die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Die Hauptnutzungszeiten liegen günstig in ansonsten verbrauchsarmen Zeiten (Nachts/Wochenende und im Sommer).
Die Stromanschlüsse können mit entsprechendem Adapter auch als Ladestationen für Elektroautos genutzt werden.
Da Lkw im internationalen Verkehr häufig im billigeren Ausland betankt werden, werden zusätzliche Wertschöpfung und Steuern/Abgaben in Deutschland generiert. Es werden durch den elektr. Betrieb keine Arbeitsplätze gefährdet und macht Deutschland ein wenig unabhängiger von Ölimporten.
Die Schaffung der Infrastruktur bzw. der Betrieb kann durch Konzessionsnehmer (T&R), die Autobahndirektionen oder Investoren durchgeführt werden. Die Autobahndirektionen sollen die Investoren bzw. Betreiber unterstützen. Bei Neubaumaßnahmen bzw. Umbauten von LKW-Parkplätzen soll entsprechende Infrastruktur eingeplant werden. Die ausgerüsteten Parkplätze sind entsprechend zu kennzeichnen. Die ausgestatteten Parkflächen sind für die Kühl-Lkw zu reservieren, die Stromanschlüsse nutzen.

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