Text der Petition
Wir fordern den Bundestag auf, eine verlässliche und fachgerechte ambulante Intensivpflege für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sicherzustellen. Deren Belange sollen in der aktuellen Gesetzgebung zur Stärkung der Pflege ausdrücklich berücksichtigt werden. Personalkosten für ambulante Pflegefachkräfte gemäß SGB V §37 sollen in Anlehnung an das PpSG vollständig refinanziert werden. Die Pflege intensivpflichtig erkrankter junger Menschen soll eine eigene Rahmenvereinbarung erhalten.
Begründung
Durch den wachsenden Mangel an Pflegefachkräften ist das Überleben der anhaltend schwer erkrankten jungen Menschen zunehmend gefährdet.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen wiederkehrend lebensbedrohlicher Krisen dauerhaft auf eine intensivmedizinische Pflege angewiesen sind, werden zumeist im häuslichen Umfeld durch Pflegefachkräfte und Familienangehörige bis zu 24 Std./Tag versorgt und gepflegt. Um ihnen trotz der anhaltenden Erkrankung eine aktive Teilhabe am Leben zu ermöglichen, werden sie von den Pflegekräften auch in Kindergärten, Schulen und im Alltag begleitet. Wenn Dienstzeiten wegen fehlendem Personal nicht besetzt werden können, werden die Familien mit ihren erkrankten Kindern allein gelassen. Die Angehörigen müssen dann die intensivmedizinische Pflege und Geräteüberwachung auch bei beatmeten Kindern alleinverantwortlich übernehmen. Berufliche und familiäre Verpflichtungen, einschließlich der Verantwortung für Geschwisterkinder, müssen dadurch neu organisiert und meist nachrangig geordnet werden.
Die durch den Pflegekräftemangel dramatisch schwindende Unterstützung der Familien hat einen Punkt erreicht, an dem die gesundheitliche Entwicklung der jungen Menschen überwiegend von den Kräften und Ressourcen der pflegenden Angehörigen abhängig ist. Diese übernehmen in zunehmendem Umfang Dienstzeiten der Pflegekräfte und müssen rund um die Uhr einsatzbereit sein. Wegen fehlender Kapazitäten werden Familien oft tageweise, vermehrt sogar wochenweise vollständig allein gelassen.
Einrichtungen, die dem Intensivpflegebedarf und dem Teilhabeanspruch der Betroffenen gerecht werden, sind nur in sehr begrenztem Umfang vorhanden und in der Regel langfristig belegt. Einrichtungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege können ebenfalls aus Personalmangel oft keine Intensivpflege leisten. In Krankenhäusern kann und darf keine langfristige Versorgung erfolgen. Der Mangel an Pflegefachkräften gefährdet daher das Überleben der Betroffenen und belastet die Familien in unverantwortlichem Ausmaß.
Das von der Bundesregierung zum 1.1.2019 eingeführte Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz verschärft die Situation, indem es einseitig stationäre Einrichtungen entlastet. Durch erleichterte Bedingungen für eine bessere Vergütung ihrer Mitarbeiter werden seit Jahresbeginn Fachkräfte in großer Zahl aus der ambulanten Pflege abgeworben. Die einseitige Entlastung stationärer Einrichtungen macht deutlich, dass die existenzbedrohende Überlastung der an der Versorgung beteiligten Angehörigen und verbliebenen Fachkräfte vom Gesetzgeber nicht wahrgenommen wird.
Der gesellschaftliche und politische Wille, auch jungen Menschen mit einer anhaltend lebensbedrohlichen Erkrankung ein würdevolles Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen, bedarf daher einer ausdrücklichen und nachhaltigen Berücksichtigung bei den laufenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ sowie ergänzend einer eigenen Rahmenvereinbarung.