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Petition 95036

Sozialhilfe

Anhebung des Freibetrags des Schonvermögens für die Altersvorsorge beim Elternunterhalt vom 16.05.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderung im Unterhaltsrecht (Elternunterhalt erst ab 100.000 € Einkommen) auch der Freibetrag für die Altersvorsorge bezüglich des Schonvermögens angehoben wird.

Begründung

Bisheriger Stand ist, dass Kinder, die unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind, ein gewisses Schonvermögen für ihre Altersvorsorge besitzen dürfen.
Gerechnet wird hier mit pauschal 5% vom Bruttolohn als Rücklage über die gesamten Arbeitsjahre. Dieser Betrag ist laut Empfehlungen verschiedener Experten zur privaten Altersvorsorge zu niedrig, um die Lücke zur sinkenden und irgendwann voll zu versteuernden gesetzlichen Rente zu schließen. Das Urteil des BGH ist von 2006 (Az. XII ZR 98/04) und damit nicht mehr an die aktuelle Sachlage bezüglich der gesetzlichen Rente und der gestiegenen Lebenserwartung angepasst. Realistisch sind eher 10% plus X vom Bruttolohn.

Bei der bisherigen Regelung sind Kinder gezwungen, ihre eigene Renten- und Pflegevorsorge, welche durch Rücklagen oder Eigentum verschiedener Art erarbeitet wurde, zu mindern, um somit später selbst in der Gefahr zu sein, von Sozialleistungen oder ihrerseits vom Elternunterhalt abhängig zu sein, wenn der Pflegefall eintritt. Der Staat, welcher die unsichere und desolate Situation bezüglich sinkender Renten verantwortet, stiehlt sich gleichzeitig aus der Verantwortung, indem er Bürger, welche zusätzlich privat vorsorgen, zur Kasse bittet. Dies ist unsozial, ungerecht und verlagert das Problem in die nächste und übernächste Generation!

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