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Diskussion zur Petition 95075

Einkommensteuer

Entfernung des Höchstbetrages für sonstige Vorsorgeaufwendungen aus dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 17.05.2019

Diskussionszweig: Einkommensteuer - Entfernung des Höchstbetrages für sonstige Vorsorgeaufwendungen aus dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Petent | 06.11.2019 - 09:28

Einkommensteuer - Entfernung des Höchstbetrages für sonstige Vorsorgeaufwendungen aus dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Anzahl der Antworten: 4

Die Steuerbehörden lehnen die Absetzbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. zus. Krankenhaus- oder Zahnversicherungen mit folgendem Hinweis ab:

„Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.
(Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1959).“

Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Was ist das denn für ein Bürgerentlastungsgesetz, wenn man sich in unserem Land eigenverantwortlich zusätzlich absichert und dann auf Grund der hohen Beiträge der KV und PV Basisabsicherung genannt, über den Höchstbetrag katapultiert wird. Ein derartiges Bürgerentlastungsgesetz widerspricht sich doch selbst und jeglicher Empfehlung der Bundesregierung.
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