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Petition 95231

Grundgesetz

Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes vom 22.05.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund." zu ergänzen.

Begründung

Kinder sollen nicht nur als Rechtsobjekte angesehen werden, sondern auch als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten, die sowohl von Erziehungsberechtigten als auch von Behörden vorrangig (!) zu beachten sind. Eine erste Orientierung kann die UN-Kinderrechtskonvention bieten, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifiziert wurde.

Zu den Kinderrechten gehören vor allem der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt; der ungehinderte Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung; das Recht auf Erziehung, Bildung und Ausbildung; das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

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