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Diskussion zur Petition 95231

Grundgesetz

Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes vom 22.05.2019

Diskussionszweig: Grundgesetz - Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes

Petent | 01.07.2019 - 07:37

Grundgesetz - Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes

Anzahl der Antworten: 14

AUCH KINDER HABEN RECHTE!

Wer Kindern ihre natürlichen und sozialen Rechte verweigert und sie nur als Objekte ihrer Erziehungsberechtigten oder einer staatlichen Aufsicht betrachtet, schließt sie - bewusst oder unbewusst - aus der Gesellschaft aus, in der sie leben. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dringend erforderlich! Gesetzgebung und Rechtsprechung brauchen eine klare verfassungsrechtliche Grundlage, um bei allen Abwägungen den Vorrang des Kindeswohls durchsetzen zu können.
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Prigitte | Mon Jul 29 11:28:35 CEST 2019 - Mon Jul 29 11:28:35 CEST 2019

Und was ist mit der Diskussion um #FridaysForFuture o.ä. durch die "Alten" sowie die Reaktion darauf.?
Oder daß "Wirtschaftsinstitute" vorschlagen, bestimmte Ortschaften (mit u.a. Kindern von Landwirten) aufzugeben, was Folgen für ÖPNV u. Schuleinrichtungen hätte, anstatt Nebenbahnstrecken für die Warenverteilung/Lebensmittelversorgung zu modernisieren, aber auch die Metropolregionen zu entlasten.?

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Nutzer2471386 | Sun Jul 28 09:59:46 CEST 2019 - Sun Jul 28 09:59:46 CEST 2019

Die Petition basiert leider nicht (!) auf einer "emotionalisierten Behauptung", sondern auf dem empirisch nachweisbaren Sachverhalt, dass selbst im heutigen Deutschland allzu viele Kinder nur geringe Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Persönlichkeit zu entfalten.

Beispiele aus der Realität in Deutschland 2019:
1. Viele Kinder und Jugendliche werden von ihren Erziehungsberechtigten weder angehalten noch motiviert, zur Schule zu gehen.
2. Manche Kinder gehen zwar - mehr oder weniger regelmäßig - zur Schule, erhalten aber von ihren Erziehungsberechtigten nur selten ein Frühstück. (Ehrenamtliche Helfer*innen müssen hier einspringen.)
3. Allzu viele Kinder und Jugendliche werden kaum zu einer qualifizierten Berufsausbildung angeregt.
4. Viele Kinder und Jugendliche haben keinen oder nur einen - relativ zu ihrem "Reifegrad" - geringen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse, die sie selbst mehr oder weniger betreffen.
5. Vielen Kindern und Jugendlichen bleibt die so oft geforderte "Teilnahme am gesellschaftlichen Leben" (aus finanziellen und/oder anderen Gründen) weitestgehend verwehrt.

Allzu vielen Kindern in D. werden ihre natürlichen und sozialen Rechte vorenthalten. Einer bewussten (!) Verweigerung dieser Rechte bedarf es nicht.

Vielmehr sind die zusätzlich erforderlichen Akteure ("Kinderschutzbeauftragter", Ombudsmann für Kinder" u.ä.) gesetzlich zu benennen, die zur Auflösung dieser Verweigerung informierend, koordinierend und moderierend beitragen können. Die vorhandenen Rechtsvorschriften reichen hier nicht aus. Sie sind noch nicht einmal "expressis verbis" im GG verankert.

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schuf | Sat Jul 27 14:26:39 CEST 2019 - Sat Jul 27 14:26:39 CEST 2019

Zitat: von Petent
AUCH KINDER HABEN RECHTE!

Wer Kindern ihre natürlichen und sozialen Rechte verweigert und sie nur als Objekte ihrer Erziehungsberechtigten oder einer staatlichen Aufsicht betrachtet, schließt sie - bewusst oder unbewusst - aus der Gesellschaft aus, in der sie leben. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dringend erforderlich! Gesetzgebung und Rechtsprechung brauchen eine klare verfassungsrechtliche Grundlage, um bei allen Abwägungen den Vorrang des Kindeswohls durchsetzen zu können.


Wer verweigert Kindern in D Rechte?
Wie kommt man darauf, dass sie nicht ungehindert Zugang zu Nahrung und Wasser und Bildung haben?
Inwiefern werden ihnen natürlichen und sozialen Rechte verweigert?

Bitte darlegen, denn sonst ist das Gesagte schlicht eine emotionalisierte Behauptung ohne jede Basis.

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Nutzer3703622 | Wed Jul 24 13:28:58 CEST 2019 - Wed Jul 24 13:28:58 CEST 2019

Kinderrechte, auch das Geburtsrecht, Recht auf die leiblichen Eltern ist im Grundgesetz schon festgelegt. Es gibt leider zu viele Menschen, die es mit fremder Fürsorge übertreiben und dabei Mütter und Väter permanent in den Schatten stellen. Das Kindsrecht ist im Grundgesetz geachtet.

Schon allein der Passus: Die Würde des Menschen ist unantastbar bezieht alle Menschen ein.
Die leiblichen Eltern sind also genauso zu achten wie die Kinder, wie Menschen ohne Kinder. Wir müssen nur darauf achten und wo erforderlich diese Rechte gestalten, einfordern, Menschen darauf hinweisen, Erwachsenenbildung einfordern, Kindern diese Themen in Kigas und Schule lehren.

Am besten sind dafür öffentliche Kinderspielplätze, Grünflächen, Freizeitaktivitäten, Ferien geeignet. Der Staat trägt mit Kiga und stressfreier Schule zu einer gesunden Kindheit bei. Die Eltern sollten Kindern eine ordentliche Wohnmöglichkeit, einen ordentlichen eigenen Haushalt bieten, genügend Zeit mit den Kindern und der Familie ermöglichen. Kinder fühlen sich bei den leiblichen Eltern wohl, vertragen auch mal kleinere Schwierigkeiten oder Änderungen und können durch die Eltern normal in den Alltag integriert werden. Diese Pflicht ist den Eltern nicht zu nehmen. Vielmehr sind die Eltern in die Verantwortung zu nehmen, ihrer Sorgepflicht auch erst einmal nachzukommen.

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Nutzer2471386 | Fri Jul 12 15:34:47 CEST 2019 - Fri Jul 12 15:34:47 CEST 2019

1.
Selbstverständlich sind auch die Grundrechte von Kindern durch Art. 1 GG allgemein geschützt. Doch Kinder sind weder "Miniatur-Erwachsene" noch kleine "Anhängsel" von Erwachsenen, sondern bedürfen - ob ihrer speziellen Betreuungs-, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit - einer juristisch expliziten Sonderstellung. In Art. 6 GG sind sie nur als Rechtsobjekte definiert; (noch) nicht als Rechtssubjekte mit eigenen Bedürfnissen, Interessen, Herausforderungen, Bedingungen und Rechten. Diesem offensichtlichen Mangel will die Petition durch eine Ergänzung des Art. 6 Abs. 2 GG abhelfen. Einfache Gesetze (ohne spezielle rechtliche Fundierung im GG) reichen hier nicht aus!

2.
Der "Mehrwert" (F. Kirchhof, ehem. Bundesverfassungsrichter) des vorgeschlagenen Zusatzes zum Art. 6 GG besteht in der ausdrücklichen Anerkennung des Kindes als RECHTSSUBJEKT und in dem erstmalig verfassungsrechtlich garantierten VORRANG des KINDESWOHLS sowohl bei der Erziehung durch Erziehungs- oder Personensorgeberechtigte (Eltern, Alleinerziehende, Pflegeeltern, Vormünder u.a.) als auch bei der staatlichen oder kommunalen Aufsicht durch Jugendämter und andere Behörden.

3.
Fragen und Antworten zu möglichen AKTEUREN im Bereich "Kinderrechte":

3.1
Wer meldet, vermutet oder behauptet eine Verletzung der Kinderrechte?
-> Grundsätzlich die (vermutlich) betroffenen Kinder selbst und/oder Personen im Umfeld der (vermutlich) betroffenen Kinder und/oder staatliche oder kommunale Aufsichtsbehörden!

3.2
Wer dokumentiert möglichst objektiv, unparteiisch, abwägend, unbürokratisch und problemlösungsorientiert den Sachverhalt und dient allen Beteiligten als Ansprechpartner, Ombudsmann, Kommunikator, Mediator, Vermittler, "Brückenbauer" und "Sprachrohr"?
-> Der zuständige öffentlich-rechtlich angestellte "Kinderschutzbeauftragte" des Landes oder der Kommune (NEU) oder eine Organisation, die sich mit großer Sachkompetenz verantwortungs- und vertrauensvoll dem Kinderschutz widmet und dazu einen staatlichen oder kommunalen Auftrag erhalten hat!

(Anm.: Der "Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe (BRJ)" ist als privater gemeinnütziger Verein und "Freier Träger" der Jugendhilfe (mit überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Fachkräften) bereits seit 2002 erfolgreich tätig. Beim BRJ ist seit 2011 der private Verein "Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe" angesiedelt, der 12 Jugend-Beratungsstellen/Ombudsstelleni in 10 Bundesländern fördert und vernetzt.)

3.3
Wer entscheidet im Klagefall?
-> Das zuständige Familiengericht (Abteilung des zuständigen Amtsgerichts oder in der nächsthöheren Instanz der Familiensenat des zuständigen Oberlandesgerichts)!

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Jul 03 05:09:01 CEST 2019 - Wed Jul 03 05:09:01 CEST 2019

"Kindeswohl" ist ein i.a. genauso menschgemachtes Konstrukt wie "gottgefälliges Verhalten". Wenn Schreibtischtäter in Jugendämtern sich anmaßen im Namen des Kindeswohls zu handeln, kann das (genau wie religiöser Extremismus) jede Menge Leid bewirken.

Mit solchen Begriffen muss man sehr vorsichtig sein.

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Agathe Josefine | Tue Jul 02 12:39:35 CEST 2019 - Tue Jul 02 12:39:35 CEST 2019

Als ob Kinder bisher keine Rechte hätten .......... Das Grundgesetz schließt Kinder nicht aus. Wer Kinderrechte einführen möchte, dem kann man unterstellen, dass er an den Eltern vorbei seine eigenen Ziele durchsetzen möchte. Keine Mitzeichnung!

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Emsland | Tue Jul 02 10:48:17 CEST 2019 - Tue Jul 02 10:48:17 CEST 2019

Zitat: von Ylander
Zu meiner Zeit gab es so etwas nicht. Die Sitten verrohen. Offenbar wachsen die Kinder zunehmend unter ungünstigen Umständen auf, wo das auch immer sein mag.



Kost nix - ist nix 2.0:-)

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Ylander | Tue Jul 02 09:10:47 CEST 2019 - Tue Jul 02 09:10:47 CEST 2019

Zu meiner Zeit gab es so etwas nicht. Die Sitten verrohen. Offenbar wachsen die Kinder zunehmend unter ungünstigen Umständen auf, wo das auch immer sein mag.

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Ylander | Tue Jul 02 09:08:19 CEST 2019 - Tue Jul 02 09:08:19 CEST 2019

Art. 6 abs. 2 GG ist ohnehin eine Farce, da tagtäglich millionenfach Kinder misshandelt und missbraucht werden, durch Eltern, durch Lehrer, und durch andere - ohne Sanktionen.

Von angestammten Rechten (gibt es die überhaupt?) der Kinder wage ich da gar nicht zu reden.

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