Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Mindestlohn jährlich zu überprüfen und derart anzupassen, dass eine 35-jährige Berufstätigkeit zu einem selbst erworbenen Rentenanspruch führt, der 30 % über der jeweils geltenden Grundsicherungsleistung liegt.
Begründung
In Deutschland haben wir einen der größten Niedriglohnsektoren Europas. Selbst eine 35-jährige ununterbrochene Berufstätigkeit auf Basis des Mindestlohns führt kaum oder nicht zu Rentenansprüchen, die über der Grundsicherung liegen. Die einzigen Profiteure des derzeitigen Mindestlohns sind Unternehmer/Arbeitgeber, die ihre Gewinne optimieren, aber gleichzeitig nicht ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Die von Ludwig Ehrhard postulierte 'Soziale Marktwirtschaft' wird ad absurdum geführt.
Die aktuell geführte Diskussion um eine Grundrente beinhaltet derzeit nur Lösungsvorschläge, die über das Steueraufkommen und ggf. den Griff in die Sozialkassen refinanziert werden sollen. Dies geht in erster Linie zu Lasten der Arbeitnehmer, wohingegen die Unternehmerseite mehr oder weniger geschont wird. Unternehmen zahlen minimal Steuern, wohingegen Facharbeiter sich mit ihrem Einkommen mitunter schon in der Region des Spitzensteuersatzes bewegen.
Ein faire Lösung zum Erwerb ausreichender Rentenansprüche, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne der 'Sozialen Markwirtschaft' gleichermaßen belastet, ist eine jährliche entsprechende Überprüfung ggf. entsprechende Anhebung, wie oben beschrieben, des Mindestlohns. Nur eine derartige Lösung würdigt wirklich ein langjähriges Arbeitsleben, im Gegensatz zu einer z.B. steuerfinanzierten Grundrente.
Den Mindestlohn selbst gibt es in Deutschland erst seit 2015 (8,50€). Erhöhungen gab es bisher in den Jahren 2017 (8,84€ = 4%) und 2019 (9,19€ = 3,96%). 2020 soll der Mindestlohn auf 9,35€ = 1,7% angehoben werden.
Der Mindestlohn wird bereits überprüft und (bisher) ausschließlich noch oben angepasst. Ihre Petition ist insoweit hinfällig.
Eine Berufstätigkeit kann erst dann zu einem Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung führen, wenn man entsprechende Zahlungen an die Versicherung leisten konnte. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ansonsten würde jeder Minijobber mit einer Stunde Arbeit im Monat über 35 Jahre hinweg Anspruch auf Rente über der Grundsicherung haben ... denn auch er erfüllt die Bedingungen. Insofern - keine Mitzeichnung.
Heinz 55 | 30.06.2019 - 09:49
Guten Morgen kati 543
Sie bekommen von mir einen stern für ihren Beitrag 26.06.19 um 11.02 denn es stimmt dass Mindestlohn erst 2015 eingeführt wurde für 8 Euro 50 Cent ( leider hat dies NICHT für alle Arbeitnehmer KEINE Gültigkeit- das wissen sie auch). Es stimmt auch dass Mindestlohn Erhöhung erst 2017 / 2019 und 2020 gesetzlich eingeführt wurde ( meine Bedenken hat 2019 / 2020 für alle Arbeitnehmer Gültigkeit und was ist mit 450 € Minijob wo 60 Arbeitsstunden x 9 € 35 Cent wäre über 540 € Mindestlohn wurde dies bei Mindestlohnkommission vergessen dies zu berücksichtigen oder einfach von Mindestlohn ausgeschlossen- darüber sollte man nachdenken und gesetzlich Mindestlohn für alle Arbeitnehmer gesetzlich eingeführt werden).
Ich kann diese Petition teilweise verstehen denn es geht auch um Rentenversicherung einzahlen und wenn 450 € Regelung / Teilzeitarbeit usw wo dann als Rentner sehr wenig Rente ausbezahlt werden und zusätzlich ab 800 € Rente versteuert werden ( vor der gesetzliche Regeländerung war 1.500 € Rente steuerfrei das weiß ich von Rentner der mit Regierung NICHT einverstanden ist da die meisten Rentner 45 Jahren und mehrere Jahren berufstätig waren seit neuen gesetzliche Regelung Änderungen plötzlich 800 € Steuerpflichtig sind ) - das muss auch beachtet werden denn ich glaube diese Petition verstanden zu haben -. Wenn ich falsch liege dann kann man mir erklären auch Mitgliedern dürfen gerne auf mein Beitrag sachlich und vernünftig teilnehmen. Diese Mindestlohnkommission sollte alle Arbeitnehmer Mindestlohn gesetzlich eingeführt werden- da bleibe ich dabei ohne Ausnahme-.