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Diskussion zur Petition 95612

Arbeitsvertragsrecht

Voller Freizeitausgleich für die Ableistung von Bereitschaftsdiensten für Arbeitnehmer/innen vom 30.05.2019

Diskussionszweig: Bereitschaft ist nicht gleich Bereitschaft

StefanJ-- | 21.06.2019 - 21:41

Bereitschaft ist nicht gleich Bereitschaft

Anzahl der Antworten: 10

Wenn diese Bereitschaft zu Hause auf dem Sofa verbracht werden kann, dann ist das eben keine vollwertige Arbeitszeit.

Wenn diese Zeit z.B. auf einer Wache verbracht werden muss, dann ist das nochmal was Anderes. Dann steht es dem Arbeitgeber auch gut zu Gesicht, diese zeit auch sinnvoll nutzen zu lassen.

Das wäre ja sonst cool. man verbringt 40 h in der Woche "in Bereitschaft" und hat seine "Arbeit" damit abgeleistet?

Und ich denke, die aktuellen Regelungen tragen den jeweilgen Umständen durchaus Rechnung.
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