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Petition 95858

Straßenverkehrs-Ordnung

Änderung des § 1 StVOAusnV 9 (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 07.06.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung gefordert. Nicht die zulässige Gesamtmasse, sondern die Gesamtmasse eines Anhängers im fahrbereiten Zustand soll als Bemessung für die Tempo-100-Ausnahme herangezogen werden.

Begründung

Ich bitte mit dieser Petition um Abänderung des § 1 Abs 1 StVOAusnV 9, sodass nicht mehr das Verhältnis Leermasse (Zugfahrzeug bis 3,5 t) zu zugelassener Gesamtmasse (Anhänger) bewertet wird.

Am Beispiel eines Wohnanhängers:
Das Zugfahrzeug hat eine Leermasse von 1645 kg,
der Anhänger eine zugelassene Gesamtmasse von 1700 kg (nach Hersteller-Auflastung und mit 100 km/h Zulassung).

Gem. §1 Abs 1 b) sowie §1 Abs 1 d) StVOAusnV 9 ist das Zugfahrzeug 55 kg zu leicht, um die "100 km/h - Ausnahme" in Anspruch zu nehmen.

Im fahrbereiten Zustand inkl. Beladung ergibt sich nun, beispielhaft, folgendes Verhältnis:
Zugfahrzeug: 1900 kg
Anhänger: 1500 kg

Das Zugfahrzeug würde in diesem Beispiel nun also über eine (deutlich) höhere Gesamtmasse im fahrbereiten Zustand als der Anhänger verfügen.

Um nun dennoch 100 km/h fahren zu dürfen, muss z. B. der Anhänger "abgelastet" werden, was durch eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein erfolgt.

Dies bedeutet jedoch einen zeitlichen und finanziellen Aufwand, welcher nicht verhältnismäßig (d. h. unnötig) erscheint.

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