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Petition 96005

Betriebskosten für Wohnraum

Änderung von § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (Aufstellung der Betriebskosten) vom 11.06.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 2 Nr. 1, 2. HS BetriebskostenVO wird wie folgt geändert:
- „Hierzu gehört nicht die Grundsteuer;“

Begründung

Die Betriebskostenverordnung in ihrer bisherigen Fassung erlaubt es
Vermieterinnen und Vermietern von Wohnraum, die Grundsteuer
vollständig auf die Mieterschaft zu überwälzen. Dies geschieht in der
Praxis nahezu ausnahmslos, ist jedoch sachlich nicht zu begründen. Denn
die Grundsteuer will – wie schon ihr Name sagt – das Eigentum an Grund
und Boden (nebst Gebäuden) besteuern. Durch ihre Überwälzung auf die
Mieterseite läuft dieser Ansatz leer; aus einer die Grundeigentümerseite
belastende Besitzsteuer wird de facto eine die Mieterseite belastende
Konsumsteuer.
Neben den sozialen Aspekten dieser zusätzlichen, durch die
Grundsteuerreform womöglich noch steigenden Mieterbelastung wurde die
steuersystematische, verfassungsrechtliche Problematik bisher übersehen.
Im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ohnehin
auferlegten Grundsteuerreform sollte daher auch die Überwälzbarkeit der
Grundsteuer durch die vorgeschlagene Änderung der
Betriebskostenverordnung beseitigt werden.

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