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Petition 96111

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Änderung des BWahlG (Einbeziehung der Auslandsvertretungen zur Wahrnehmung des Wahlrechts) vom 14.06.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlgesetz dahingehend geändert wird, dass deutsche Staatsangehörige, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben, ihr Wahlrecht auf Bundesebene auch dahingehend ausüben können, dass bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate, Generalkonsulate) Wahllokale eingerichtet werden für die deutschen Staatsangehörigen in ihrem konsularischen Amtsbezirk.
Für die Bundesländer wird dies in Amtshilfe geleistet.

Begründung

Das deutsche Wahlrecht für Ausland ist die Wahrnehmung des Wahlrechts mit hohen Hürden verbunden. Andere Länder machen dies besser: dort stehen die Auslandsvertretungen für die Wahrnehmung des Wahlrechts zur Verfügung. Damit wird auch nicht das Gastrecht verletzt, weil hierdurch keine politischen Interessen dort berührt sind.

Die Auslandsvertretungen würden die Registrierung der Wähler, die Aushändigung der Wahlunterlagen sowie die Durchführung der Wahlen für die deutschen Staatsangehörigen übernehmen, die in ihrem konsularischen Amtsbezirk wohnen.

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