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Diskussion zur Petition 96356

Förderung der Berufsausbildung

Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Auszubildende mit geringer Ausbildungsvergütung vom 23.06.2019

Diskussionszweig: Förderung der Berufsausbildung - Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Auszubildende mit geringer Ausbildungsvergütung

Petent | 03.07.2019 - 07:48

Förderung der Berufsausbildung - Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Auszubildende mit geringer Ausbildungsvergütung

Anzahl der Antworten: 12

Lehrlinge mit kleinem Lehrlingsgehalt nicht mehr von BuT-Leistungen ausschließen, wenn sie ALG II, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen!

Bisher sind Auszubildende mit Ausbildungsvergütung (Lehrlingsgehalt) von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) ausgeschlossen. Auch dann, wenn ihr Einkommen so schlecht ist, dass sie die für BuT maßgeblichen Sozialleistungen beziehen müssen

Das ist ungerecht gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bei gleichen Einkommensverhältnissen das Abitur machen oder eine Ausbildung ohne Lehrlingsgehalt z.B. auf einer Berufsfachfachschule machen. Wer für kleines Geld als Lehrling arbeitet und zusätzlich Sozialleistungen beziehen muss, um existieren zu können, soll dafür nicht auch noch gegenüber Abiturienten und Fachschülern benachteiligt werden! Betroffen sind vor allem Mädchen und Frauen, die in oft sehr schlecht bezahlten Berufsausbildungen (z.B. zur Friseurin oder Zahnarztfachangestellten) arbeiten, und besonders Auszubildende mit Kind.
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