Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bundesurlaubsgesetz (§ 9) wie folgt angepasst wird:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass bis zu fünf Krankheitstage auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Begründung
Für das Ausstellen von AU-Bescheinigungen gibt es kein Korrektiv. Dies hat negative Auswirkungen für Sozialversicherungsträger, Mitarbeiter und Arbeitgeber:
o Anders, als beim Verschreiben von Medikamenten, gibt es für das Ausstellen von AU-Bescheinigungen keine Budgetierung oder anderweitige Beschränkungen. Dadurch werden AU-Bescheinigung auch leichtfertig und aus Gefälligkeit ausgestellt. AU-Bescheinigungen fungieren für Arztpraxen auch als Akquise- und Patientenbindungs-Instrument.
o Erkranken Mitarbeiter mit ausgeprägtem Pflichtgefühl versuchen eine Krankschreibung zu vermeiden (ganz besonders vor dem Wochenende), um nicht in Verdacht zu kommen "Urlaub auf Krankenschein" zu machen.
o Der in Deutschland ausgeprägte Kündigungsschutz gepaart mit dem derzeitigen §9 des BurlG kann dazu führen, dass Mitarbeiter monatelang ausfallen können und am Ende für diese Zeit uneingeschränkten Urlaubsanspruch haben.
o Wie weit verbreitet das Krankfeiern ist, offenbaren einschlägige Statistiken der Krankenkassen. Im Durchschnitt fehlten Mitarbeiter 2017 über 15 Arbeitstage (in manchen Bereichen sind es durchschnittlich über 3 Wochen).
Mit Zunahme der Vollbeschäftigung nimmt der Krankenstand zu - mit einem wirtschaftlichen Abschwung wird weniger krank gefeiert.
Bliebe der §9 wie er derzeit ist, sind die ehrlichen Mitarbeiter die Dummen. Gleiches gilt auf Betriebsebene: Betriebe mit gutem Arbeitsklima bezahlen über Sozialvers.beiträge für die anderen.
Um diesen Vorschlag realisieren zu können, muss als Kompromiss ggfs. der Mindesturlaub angehoben werden.