Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der die (teilweise) Nutzung von Wohnungen als Kanzlei erleichtert und insbesondere die Pflicht zum Anbringen eines Kanzleischilds entfallen lässt und die digitale Empfangnahme von Post dergestalt ermöglicht, dass es eines Kanzleibriefkastens nicht bedarf.
Begründung
Die BRAO sieht eine Kanzleipflicht vor (vgl. § 27 Abs.1 BRAO). Bach BGH-Urteil vom 30.06.1986 Rn.20 genügt man der Kanzleipflicht nur, wenn man über jedenfalls einen Raum verfügt, in dem man seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu den üblichen Geschäftsstunden normalerweise zu erreichen ist. Man müsse als Mindestanforderung zumindest ein Praxis-schild anbringen und einen Eintrag im Telefonverzeichnis haben.
Die Kammern scheinen bis heute hieran festzuhalten. So bedarf es nach Auffassung der RAK in Sachsen ein auf die Existenz einer anwaltlichen Niederlassung hinweisendes Praxisschild, einen Telefonanschluss, ein Klingelschild und einen kanzleizugehörigen Briefkasten.
Diese Voraussetzungen scheinen im Informationszeitalter überholt. Nicht jeder möchte Mandanten empfangen oder vor Gericht vertreten. Denkbar ist auch, dass man ausschließlich online (z.B. Anwaltsforen, Anwaltswebsites, Vertragsgestaltung usw.) beraten möchte. Über Internetauftritte mit Impressum erhalten Mandanten alle notwendigen Kontaktdaten. Briefkästen kann man an Digitalisierungsdienstleister auslagern und Briefe somit digital empfangen. Die Gerichte und Kammern haben ohnehin schon Möglichkeiten zum digitalen Empfang von Nachrichten eingerichtet.
In den meisten Mietverträgen über Wohnraum gibt es Ausschlussklauseln. Vermieter müssen ihre Zustimmung nach diesen Klauseln nicht geben. Zwar mag man diese Hürde noch dadurch überwinden können, dass man nachweist, dass es zu keinem Publikumsverkehr kommt und deswegen keine Beeinträchtigung der Mietsache zu besorgen ist. Jedoch wird der Vermieter von Wohnraum zumindest einem Kanzleischild widersprechen können, welches in die Hauswand eingefasst wird. Damit wird es praktisch schwierig eine „Wohnzimmerkanzlei“ einzurichten. Der dergestalt verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit erscheint heutzutage als unangemessen, weil er faktisch dazu führt, dass man zur Erfüllung der Kanzleipflicht, die ihrerseits Zulassungsvoraussetzung für den Anwaltsberuf ist, oftmals einen Gewerbemietvertrag schließen muss.
Der Gesetzgeber sollte daher klarstellen, dass…
1. ein Kanzleischild nicht mehr notwendig ist (v.a. nicht, wenn die Rechtsberatung nahezu ausschließlich online erfolgt und ein Internetauftritt vorhanden ist),
2. ein Kanzleibriefkasten nicht notwendig ist, wenn der Anwalt digital Post sowohl von Mandanten als auch Behörden/Gerichten usw. empfangen kann und
3. Wohnraum der Kanzleipflicht unter der Maßgabe genügt, dass ein eigenständiger Arbeitsraum eingerichtet wird, der mit einem Telefon und Internetzugang ausgestattet ist.
1) Eine Anwältin kann ihrem Mandanten ihre Postadresse nicht zur Verfügung stellen, obwohl sie eine Kanzleiadresse hat, obwohl sie weiß, dass die Briefkastenanlage des Hauses, in dem der akut erkrankte Mandant wohnt, auf den es seine Nachbarn abgesehen haben, ins Krankenhaus muss und dafür für einen längeren Zeitraum seinen Wohnort verlassen muss. Den Nachsendeantrag zu stellen, bleibt dem Mandanten, der in einer Großstadt lebt und keine Familie oder Verwandtschaft mehr hat, keine Zeit oder ein Postfach einzurichten, wovon sie auch weiß. Angezeigt bei der Oberstaatsanwaltschaft Bremen und nicht verfolgt)
2) Ein nächster Anwalt greift für seinen Mandanten vor dem Amtsgericht Bremen nicht ein, obwohl nachweislich die Gegenseite lügt, die er verklagt. Der Mandant selbst fordert den Richter in einer Zivilsache auf, das zu Protokoll zu nehmen und der verweigerte es. (Angezeigt bei der Oberstaatsanwaltschaft Bremen und von ihr nicht verfolgt)
3) Der nächste Anwalt in dieser Sache lässt seinen Mandanten nach der weiterhin verlorenen Instanz hängen, ohne das jemals Zeugen, die benannt waren, oder Bilder, die über die Klagesache aussagen, berücksichtigt worden wären. Dadurch ist der Mandant in eine ausgesprochen prekäre Lage geraten und sein Leumund zerstört worden. (Angezeigt bei der Oberstaatsanwaltschaft Bremen und nicht verfolgt)
4) Ein Rechtsberater, der für eine namhafte Kanzlei in Bremen tätig ist, will diese Machenschaften vermutlich decken und empfiehlt, nicht weiter zu klagen. Angezeigt bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bremen und nicht verfolgt)
5) Auf einer einschlägigen Plattform kann man sich einen Rechtsrat einholen für rund 50 Euro. Hat man Pech, trifft man auf einen Anwalt aus Niedersachsen, der den Fall noch einmal aufnimmt und übernimmt, den Mandanten vor dem Amtsgericht Bremen hängen lässt und diskreditiert. Die Beweiskräftigen Unterlagen in einem Zivilrechtsfall werden auf dubiose Weise im Anschluss dem Mandanten vorenthalten, dem er androht, sie zu entsorgen. Damit den nächsten Anwalt, aus NRW befasst, kommt dabei heraus, dass sein Kollege ihm mitteilt, dass die Unterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sein (Angezeigt und nicht verfolgt, bei und von der Oberstaatsanwaltschaft in Bremen). Dieser Anwalt hatte sein Büro im eigenen Wohnhaus.
6) Weder ein Anwalt für Arbeitsrecht noch sein Sozius aus NRW, wollen einen Behinderten, der schon seit Jahren dem Mobbing im öffentlichen Dienst ausgesetzt ist, dabei helfen einen Dienstunfall zu melden, weil der seinen Arbeitsplatz erhalten wollte. (Angezeigt bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bremen und nicht verfolgt) Es bedurfte mehrerer, schriftlich vorgetragener Anläufe und zuletzt einer Intervention bei der Ärztekammer, die Hausarztpraxis, die den an mehreren Erkrankungen leidenden Behinderten, der Unfall und dessen Meldung beim Arzt sowie die Verletzung des Zahnarztes und deren Meldung beim Arzt, durch den Arzt bestätigt worden sind.
7) Ein Anwalt in Bremen soll dem behinderten Menschen helfen, der wegen einer akuten Verletzung, die ihm ein Zahnarzt beibrachte und der Schmerzen, die er wegen des Dienstunfalles hatte, Hilfe bedurfte und die ges. KV ihm die Krankengeldfortzahlung verweigerte. Der legte das Mandat nieder, weil er den Zahnarzt und den Arzt, der den Zahnarzt deckte, nicht verklagen wollte. Eine Mitarbeiterin der Arztpraxis diskreditierte den Mandanten sogar beim Anwalt. (Angezeigt bei der Oberstaatsanwaltschaft Bremen und nicht verfolgt)
8) Ein hinzugezogener Rechtsanwalt und Fachanwalt beauftragte seinen Zahnmediziner ein Gutachten zu erstellen. Der untersuchte den Mandanten und sprach gegenüber dem Anwalt von einer tiefen Kerbe im Kiefer, die der dokumentierte. Der Zahnmediziner selbst verweigerte das Gutachten zu erstellen. Die Rechtsschutzversicherung übernahm die Kosten für den Anwalt. Der kümmerte sich nicht um die Gutachterkostenübernahme. (Anzeige bei Oberstaatsanwaltschaft Bremen ohne Reaktion)
9) Mehrere lebensnotwendige Krankenhausaufenthalte begleiteten das Verfahren derweil vor dem Sozialgericht. Zu zwei weiteren benötigte er einen weiteren Anwalt, der die Mandate übernahm, deren Klagen ebenfalls vor dem Sozialgericht landeten. Das war der Sozius des Arbeitsrechtlers. Den ursprünglich von seinem Kollegen niedergelegten Fall wollte der aber, trotz 10 Krankenhausaufenthalten des Mandanten in 2 3/4 Jahren, nicht übernehmen, was dem Sozialgericht und der folgenden Instanz zu leichtem Spiel verhalf. (Oberstaatsanwaltschaft Bremen begleite die Sache im Monitoringverfahren, dass der Mandant selbst einleitete - ließ aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht von sich hören). Der Anwalt, den der Mandant im Monitoringverfahren und zur Beweisführung über entsprechende Machenschaften zur Prüfung von weiteren Fällen auch Geld überwies, kassierte und teilte ihm mit, er sein nicht ausreichend für die geforderten Haftungssummen versichert, über deren Höhe er vor Erteilung des Prüfungsauftrages informiert worden ist, und er nachher zwar die Selbstbeteiligung kassierte, aus diesem Grunde der Minderversicherung, die Fälle dann aber ablehnte und wenig später auch die beiden Mandate vor dem Sozialgericht vorlegte. (Oberstaatsanwaltschaft Bremen tat nichts)
10) Ebenso wollte ein niedergelassener Anwalt nicht mit Deckungszusagen abgedeckte Fälle übernehmen, was den Rechtsschutzversicherer unmittelbar vor seiner Krankenhausodyssee schadete. (Oberstaatsanwaltschaft Bremen und Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert, die kein Fehler entdecken wollten)
11) Nach dem umfänglichen Vortrag vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Rechtslaien, bekam er von dort ein Aktenzeichen vor dem 1. Senat und die Empfehlung, einen Anwalt strafrechtlich zu verfolgen, die weder von der BaFin noch von den Ombudsleuten für Versicherer gegeben worden ist, denen der Fall mit eben diesem Anwalt auch vorgelegt worden sind.
Anwälte handeln ohne Sozialkompetenz, wie auch einige Richter, von denen gegen einen von ihnen eine Anzeige wegen Korrumpierbarkeit der Oberstaatsanwaltschaft vorliegt, mit den oben beschriebenen Reaktionen, die gen Null tendieren. Der BGH will ebenfalls nicht an solche Fälle heran, die Rechtslaien wegen ihrer finanziellen Situation ihm vortragen.