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Diskussion zur Petition 96529

Bundesagentur für Arbeit

Telefonische Erreichbarkeit von Mitarbeitern in Arbeitsagenturen/Jobcentern vom 28.06.2019

Diskussionszweig: Begründung der Petition legt anschaulich die Gründe für die Hotline und das Schutzinteresse der Mitarbeiter dar

schuf | 24.07.2019 - 08:46

Begründung der Petition legt anschaulich die Gründe für die Hotline und das Schutzinteresse der Mitarbeiter dar

Anzahl der Antworten: 2

Die Begründung baut auf zwei genannten Problemen auf:
a) man möchte den Mitarbeiter erreichen, um was zu besprechen
b) man hat ein sehr akutes Problem

Bei a), was meistens der Fall sein dürfte, wird es als unzumutbar und" frustrierend" dargestellt, maximal ganze 3 Tage zu warten, bis ein Rückruf kommt. Heißt, der Betreffende hält es kaum aus, wenn er nicht auf sein Anliegen hin sofort eine Antwort von seinem Sachbearbeiter bekommt.

Bei Langzeitarbeitslosigkeit, zuweilen ohne je vorher nennenswert länger und Vollzeit gearbeitet zu haben (oder eine Ausbildung durchgehalten zu haben, weil man da nicht sofort ausreichend Geld verdient), wird man wenig nachvollziehen können, was es bedeutet, wenn der Mitarbeiter Akten zu bearbeiten, die Bezieher zu beraten usw. hat und eben nicht parallel den ganzen Tag am Telefon hängen kann.

Man darf daher vermuten, dass er ihn/sie auch eine geringere Schwelle hat, ab der er/sie das Amt anruft, die weiter sinkt, wenn keine Hotline die Anrufe entgegennimmt, sondern gleich der eigene Sachbearbeiter zu erreichen ist.

Mit der Hotline wird vorab geprüft, wer ein dringendes Anliegen hat bzw. den Anruf vormerkt, so dient dies dem schutzwürdigen Interesse dieser Behördenmitarbeiter, die im Gegensatz zu anderen Ämter mehr mit Menschen zu tun haben, die tendenziell weniger gut warten können. Dies legt allein der Satz
"dass der persönliche Ansprechpartner innerhalb von 3 (!) Tagen sich persönlich zurückmeldet. "
dar.

Bei b) stellt sich die Frage, wie und wann ein Zahlungsverzug entsteht. Nach Bewilligung erfolgt eine regelmäßige Zahlung, soweit bekannt zum Ende des Monats hin. Das erfolgt automatisiert.

Sollte das Geld zum 1. ganz ausbleiben, kann m.W. vor Ort vorgesprochen und eine Barauszahlung getätigt werden, so der Zahlungsverzug unbegründet ist.

Ist dies ein Problem, so sollte hier angesetzt werden, das für diese Fälle eine Art Notdienst besteht.
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