Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern telefonisch wieder persönlich erreichbar sein müssen. Entsprechende Telefonlisten müssen wieder veröffentlicht werden.
Begründung
Seit Einführung der HARTZ-IV-Reformen sind die Mitarbeiter in den Jobcentern und Arbeitsagenturen nicht mehr persönlich erreichbar. Betroffene landen auf einer Hotline (0800 4 555500) und werden vertröstet, dass der persönliche Ansprechpartner innerhalb von 3 (!) Tagen sich persönlich zurückmeldet. Für die Leute ist dies eher frustierend. Bei akuten Problemen ist ein Rückruf innerhalb von 3 Tagen auch nicht hilfreich. Nehmen wir Zahlungsverzug bei den Leistungen, wenn der Betroffene wissen möchte, wo zum Ende des Monats sein Geld bleibt, ist ihm nicht geholfen, wenn der Sachbearbeiter innerhalb von 3 Tagen zurückruft. Leistungen wie Miete, Strom, Versicherungen werden immer zum Ersten des Monats vom Konto abgebucht. Betroffene haben meist auch keine Rücklagen um solche Notlagen abzufangen. Bei jeder Behörde sind die Mitarbeiter persönlich erreichbar, dies wird gewünscht im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit. Nur die Jobcenter und Arbeitsagenturen, gerade dort, wo es um die Existenz, also um das Eingemachte geht, schotten sich ab. Dies ist politisch gewollt und wird begründet mit dem schutzwürdigen Interesse der Jobcentermitarbeiter nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bei anderen Behördenmitarbeitern besteht kein schutzwürdiges Interesse. Dies muss dringend und schnellstens geändert werden.
a) man möchte den Mitarbeiter erreichen, um was zu besprechen
b) man hat ein sehr akutes Problem
Bei a), was meistens der Fall sein dürfte, wird es als unzumutbar und" frustrierend" dargestellt, maximal ganze 3 Tage zu warten, bis ein Rückruf kommt. Heißt, der Betreffende hält es kaum aus, wenn er nicht auf sein Anliegen hin sofort eine Antwort von seinem Sachbearbeiter bekommt.
Bei Langzeitarbeitslosigkeit, zuweilen ohne je vorher nennenswert länger und Vollzeit gearbeitet zu haben (oder eine Ausbildung durchgehalten zu haben, weil man da nicht sofort ausreichend Geld verdient), wird man wenig nachvollziehen können, was es bedeutet, wenn der Mitarbeiter Akten zu bearbeiten, die Bezieher zu beraten usw. hat und eben nicht parallel den ganzen Tag am Telefon hängen kann.
Man darf daher vermuten, dass er ihn/sie auch eine geringere Schwelle hat, ab der er/sie das Amt anruft, die weiter sinkt, wenn keine Hotline die Anrufe entgegennimmt, sondern gleich der eigene Sachbearbeiter zu erreichen ist.
Mit der Hotline wird vorab geprüft, wer ein dringendes Anliegen hat bzw. den Anruf vormerkt, so dient dies dem schutzwürdigen Interesse dieser Behördenmitarbeiter, die im Gegensatz zu anderen Ämter mehr mit Menschen zu tun haben, die tendenziell weniger gut warten können. Dies legt allein der Satz
"dass der persönliche Ansprechpartner innerhalb von 3 (!) Tagen sich persönlich zurückmeldet. "
dar.
Bei b) stellt sich die Frage, wie und wann ein Zahlungsverzug entsteht. Nach Bewilligung erfolgt eine regelmäßige Zahlung, soweit bekannt zum Ende des Monats hin. Das erfolgt automatisiert.
Sollte das Geld zum 1. ganz ausbleiben, kann m.W. vor Ort vorgesprochen und eine Barauszahlung getätigt werden, so der Zahlungsverzug unbegründet ist.
Ist dies ein Problem, so sollte hier angesetzt werden, das für diese Fälle eine Art Notdienst besteht.