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Petition 97057

Besoldungsrecht der Beamten

Änderung des Grundgesetzes (Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung) vom 16.07.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels einer Grundgesetzänderung die Befugnis des Bundes zur Gesetzgebung von bundeseinheitlichen Gesetzen (im vorliegenden Fall eines bundeseinheitlichen Besoldungssystems) wiederherzustellen. Nur durch eine Vereinheitlichung des zersplitterten Dienstrechtes für alle Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten ist die Wahrung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums möglich.

Begründung

Bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte überdeutliche Worte zur verfassungswidrigen Besoldung im Land Berlin gefunden. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kritisierte zum Verhandlungstermin mit scharfen Worten die Haltung des Berliner Besoldungsgesetzgebers, in Kenntnis, dass seit dem Jahr 2014 Maßstäbe für ein Besoldungsgesetz gelten, die schlichtweg fortwährend ignoriert werden.

Dass sich die Landespolitiker die Besoldung zum mutmaßlich ungezügelten Sparen auswählen konnten, war der Föderalismusreform zu verdanken, die im Jahr 2006 u. a. die Besoldungshoheit in die Hände der Länder übertragen hatte.

Das führte dazu, dass ungeachtet der Grenzen, die das Grundgesetz bei der Regelung vorgibt, in diversen Bundesländern die Besoldung dramatisch reduziert wurde, was letztendlich zu einer Klageflut bei den Gerichten führte. Aufgrund des langen Instanzenweges klagt ein von uns seit dem Jahr 2017 unterstützter Feuerwehrmann nun bereits seit dem Jahr 2008!!! Ein unhaltbarer Zustand.

Derzeit liegen Klagen aus sechs Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt) wegen nicht amtsangemessener Alimentation dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Die Vorinstanzen - inkl. dem BVerwG - sahen diese Alimentationen bereits als verfassungswidrig an. Für die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg wurde vom BVerfG bereits auf verfassungswidrige Besoldung erkannt. Weitere Klagen anderer Länder (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg und Hessen) befinden sich derzeit in unteren Instanzen in der Entscheidungsphase.

So ist demzufolge deutlich zu erkennen, dass die Entscheidung, die Besoldungshoheit an die Länder zu geben, zu einem inakzeptablen rechtlichen Unfrieden führte, dem nur abgeholfen werden kann, indem der Bund diese maßgeblich für das Funktionieren des gesamten öffentlichen Dienstes wichtige Basis in seine Entscheidungshoheit zurückführt!

Es gibt nur einen Weg, zum einen die Gerichte (VG, OVG, BVerwG und BVerfG) von weiteren fortwährenden Besoldungsklagen zu entlasten und zeitgleich wieder für den notwendigen Amtsfrieden in den Ländern zu sorgen. Schaffen Sie die Möglichkeiten, wieder eine bundeseinheitliche Besoldung einführen zu können!

Aufgrund der Jahresvorschau beim BverfG (2. Senat - Herr Prof. Dr. Dr. hc Voßkuhle) erhoffen wir uns noch in diesem Jahr eine Entscheidung in Bezug zur Richterbesoldung (2 BvL 4/18) im Land Berlin und - falls nicht zeitgleich, doch möglicherweise zumindest zeitnah – auch bezüglich der A-Besoldung. Die Berliner Verfahren werden – lt. Mitteilung des BVerfG – als Pilotverfahren behandelt. Alle Beamt/innen/en erhoffen sich endlich Gerechtigkeit!!!

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