Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 97163

Rechtsberater

Beauftragung von Inkassounternehmen erst nach der dritten Mahnung durch den Gläubiger vom 19.07.2019

Diskussionszweig: Mahnung zahlen die Ehrlichen

Lifeguard78 | 01.08.2019 - 11:09

Mahnung zahlen die Ehrlichen

Anzahl der Antworten: 3

In Anbetracht dessen, dass keine Firma eine Gelddruckmaschine im keller stehen hat, und mir als IT Consultant noch keine Firma begegnet ist, die durch Säumige Zahler Geld verdient hat, muss ich feststellen, dass bereits heute schon, die Art und Weise nicht mit Art 12 und 14 GG vereinbar ist.
Eigentlich müsste der Säumige Zahler für den gesamten Schaden aufkommen, der durch diesen entsteht. Gerade bei kleinbeträgen ist es oftmals so, dass der Beginn des Mahnwesens oftmals den Betrag um den es geht, um ein vielfaches übersteigt.
Man kann oftmals kleinbeträge nur deswegen anbieten, wenn diese im Massengeschäft reibungslos fließen. Kommt es hier zu einer Stockung, und es muss manuell eingegriffen werden, sollten sämtliche damit verbundenen Kosten eben auch durch diesen Bereich getragen werden, und nicht zu lasten des Eigentümers der Firma (Schmälerung des Gewinns) oder eben auf kosten aller Kunden (Erhöhung der Preise) oder aber der Belegschaft (kleiner Gehaltserhöhung, wegfall oder Schmälerung des Bonus) gehen. Sondern von denen getragen werden, die für die Zahlungsstockung verantwortlich sind.

Das einzige was bestehen bleiben soll ist, dass Inkasso unternehmen nicht für strittige Beträge zuständig werden sollen, sondern diese ohne Umweg den Gerichten zugeführt werden müssten.
3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich