Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 97308

Steuerrecht

Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen über die depotführende Bank mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen vom 23.07.2019

Text der Petition

Der Petent regt an, Verluste aus Kapitalvermögen, welche das Finanzamt im Steuerbescheid festgestellt hat, im Interesse einer zeitnäheren steuerlichen Berücksichtigung sofort über die depotführende Bank mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen zu verrechnen.

Begründung

Aktuell erhält man, je nach Komplexität der Steuererklärung, seinen Einkommensteuerbescheid ca. zur Jahresmitte, aus meiner Erfahrung erst in der zweiten Jahreshälfte. Dort wird dann ein Verlustvortag für Kapitaleinkünfte festgestellt, egal ob allgemein oder nur für Aktien, beispielsweise aus nachträglich korrigierten Anschaffungswerten. Dieser Verlustvortag steht dann mindestens ein Jahr ungenutzt beim Finanzamt bis zur Verrechnung mit Kapitaleinkünften im Einkommensteuerbescheid des Folgejahres. Also Geld, daß eigentlich dem Steuerzahler gehört, liegt ungenutzt, auch unverzinst, beim Finanzamt.
Genauso, wie sich heute im Zeitalter der Digitalisierung, problemlos Geld und Wertpapiere zwischen Konten und Depots übertragen lassen, muß es auch möglich sein, daß der Steuerzahler ein Recht erhält, seinen Verlustvortag auf Antrag vom Finanzamt in sein Wertpapierdepot einbuchen zu lassen. Natürlich stets getrennt nach den unterschiedlichen Verlustarten. Eine Verrechnung mit möglichen Kapitalgewinnen findet dann sofort über die depotführende Bank statt, ohne Wartezeit für den Steuerpflichtigen bis ins nächste Jahr.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben