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Petition 97678

Berufskrankheiten

Berechnung von Faserjahren bei der Anerkennung einer Asbestose als Berufskrankheit vom 04.08.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Berechnung von Faserjahren bei der Anerkennung einer Asbestose als Berufskrankheit keine Rolle mehr spielt.

Der Begriff „Faserjahr“ wird bei der Beurteilung von asbestbedingten Berufskrankheiten verwendet.

Begründung

Jeder Mensch und jedes Immunsystem reagiert anders. Bei manchen Menschen genügt es, eine kurze Zeit dem Asbeststaub ausgesetzt zu sein, bei anderen Menschen brechen Krankheiten erst nach langer Belastungszeit aus. Hier ist auch zu unterscheiden, ob man den Gefahrenstoffen in einem geschlossen Raum (wie einem Tunnel) oder als z.B. Dachdecker im Freien ausgesetzt war. Die Konzentration des Asbeststaubes ist in beiden Beispielen völlig anders zu bewerten. Mir persönlich ist ein Fall bekannt, in dem eine Person eine Asbestose bekommen hat durch die ungeschützte Arbeit im Hamburger Elbtunnel in der Zeit von 1971 - 1974. Die Luft hat durch die Asbestfasern geglitzert. Die Arbeiter waren mit Asbeststaub völlig bedeckt am Ende ihrer Schicht. Da diese Person "nur" auf 8,4 Faserjahre kommt und es 25 Faserjahre für die Anerkennung benötigt, will die Berufsgenossenschaft (BG) nicht zahlen. Die Anzahl der Faserjahre ist egal – die Person ist schwerkrank und bekommt kaum noch Luft - durch die Arbeit!!! Die Lebensqualität ist gleich Null, die Angst vor dem Ersticken ein ständiger Begleiter. Ich bitte dringend um Änderung der Faserjahre. Vielen Dank!

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