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Petition 98125

Einkommensteuer

Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen an studierende Kinder vom 15.08.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unterhaltszahlungen an studierende Kinder steuerlich absetzbar sind.
Zu prüfen wäre, ob diese Regelung generell für Unterhaltsleistungen gelten könne, um so auch die Bereitschaft der zu Unterhaltsleistungen verpflichteten Menschen zu erhöhen. Hier könnten erhebliche Einsparungen bei den staatlichen Vorleistungen zu erwarten sein.

Begründung

Kinder verlassen oft das elterliche Zuhause, um studieren zu gehen. In dieser Zeit ist weitere elterliche Unterstützung erforderlich, mitunter 800 € im Monat.
Da durch diese Unterstützung der akademische Nachwuchs massiv gefördert wird, ist diese Unterstützung in öffentlichem Interesse.
Daher ergeht die Bitte zu prüfen, ob diese Leistungen steuerlich abzugsfähig zu gestalten sind.
Zudem könne auch geprüft werden, ob nicht grundsätzlich alle Unterhaltsleistungen abzugsfähig zu gestalten wären.

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