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Diskussion zur Petition 98383

Staatsanwaltschaften

Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium vom 21.08.2019

Diskussionszweig: Leider schützt auch das Verfassungsgericht nicht das Grundgesetz,

mullex | 15.09.2019 - 12:36 (Zuletzt geändert am 01.10.2019 - 09:38  von Admin )

Leider schützt auch das Verfassungsgericht nicht das Grundgesetz,

Anzahl der Antworten: 5

sondern die Regierenden vor dem Grundgesetz. Sonst gäbe es nicht eine solche Diskrepanz zur Verfassungswirklichkeit.

Auch der Verfassungsschutz fällt als Korrektiv aus. Dem Grundgesetz unterliegen ausschließlich Regierende und zwar die, die einen Eid darauf ablegen. Vor den Regierenden und deren Machtmissbrauch müsste der Verfassungsschutz das Grundgesetz und die Bürger schützen. Bürger unterliegen dem Gesetz. Dafür sind bei Verfehlungen Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Auch diese Gewaltenteilung zwischen Polizei und Geheimdienst ist in Demokratien zwingend.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
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