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Diskussion zur Petition 98780

Kassenarztrecht

Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten/Anschluss von Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) nur auf freiwilliger Basis vom 02.09.2019

Diskussionszweig: Telematik-Infrastruktur: Die Bundesregierung weiß nichts von einer Datenschutzfolgeabschätzung

089KvM | 11.01.2020 - 16:51

Telematik-Infrastruktur: Die Bundesregierung weiß nichts von einer Datenschutzfolgeabschätzung

Anzahl der Antworten: 2

Wir niedergelassenen Ärzte werden per Gesetz gezwungen, uns an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen, obwohl immer noch keine Datenschutzfolgeabschätzung der Gematik vorliegt!

aus Abendnachrichten des Änd vom 10.1.20:
Auch bei der Telematikinfrastruktur müsse klar geregelt sein, wer haftet, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits seit mehr als einem Jahr. Ihrer Ansicht nach haften die Praxen bis zum Konnektor. Für die Sicherheit der TI sei aber am Ende die Gematik verantwortlich. Genauso wie für die Datenschutzfolgeabschätzung. Dies sei für Praxen nicht zu leisten und Sache der Gematik.
Doch die Datenschutzfolgenabschätzung für die TI lässt weiter auf sich warten. Das hat gerade das Bundesgesundheitsministerium offiziell bestätigt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen lässt die Bundesregierung mitteilen: „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur durchgeführt. Sofern Datenschutzfolgeabschätzungen erforderlich sind, werden diese von den jeweils Verantwortlichen für die einzelnen Bausteine der Telematikinfrastruktur durchgeführt werden. Zur Frage möglicher Veröffentlichungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“
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