Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Patienten keine Nachteile erleiden dürfen, die ihre Daten nicht in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern außerhalb der Praxen speichern lassen wollen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Nutzung der ePA für Ärzte und Patienten müssen freiwillig sein. Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht an die TI anschließen lassen, dürfen nicht verschärft, sondern müssen abgeschafft werden.
Begründung
Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, sich über die TI miteinander zu vernetzen. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten sollen in elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Die Daten sind bereits als Rohmaterial für Forschungszwecke vorgesehen.
Patientendaten, Diagnosen und Befunde sind jedoch besonders sensibel und schützenswert. Daten auf zentralen Servern können gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden. Eine zentrale Speicherung der Daten ermöglicht zudem eine komplette Kontrolle von Patienten und Ärzten. Kein Arzt wird für die Einhaltung des Datenschutzes einmal freigegebener Daten garantieren können.
Die Schweigepflicht ist in Gefahr!
Viele betagte Patienten, psychisch Kranke oder demente Menschen werden ausgegrenzt, da sie ihre elektronische Patientenakte gar nicht nutzen können. Die Gesprächszeit beim Arzt wird noch knapper, da die Bedienung der elektronischen Patientenakte zeitintensiv sein wird. Wichtige Informationen drohen in der Datenmenge unterzugehen, die Behandlungsqualität kann sich dadurch sogar verschlechtern.
Die Entwicklung der TI hat über 2 Milliarden Euro gekostet, bisher ohne erkennbaren Nutzen für die Gesundheit der Patienten. Bisher profitieren davon ausschließlich IT-, Telekommunikations- und Beratungsfirmen. Das Geld fehlt dafür in der Patientenversorgung. Etwa alle drei bis fünf Jahre wird die Hardware zu ersetzen sein. Das bedeutet weitere Kosten für das Gesundheitswesen, finanziert aus Beiträgen der Versicherten.
Zahlreiche Ärzte und Psychotherapeuten haben diese Aspekte und Risiken abgeschätzt und sich bewusst gegen eine Anbindung an die TI entschieden. Obwohl sie verantwortungsvoll handeln, werden sie vom Gesetzgeber mit Honorarabzügen bestraft.
Echte Fortschritte durch Digitalisierung in der Medizin sind zu begrüßen. Eine sichere Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten sowie von Ärzten und Psychotherapeuten untereinander ist wünschenswert.
Die TI in der derzeitigen Form, eine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten sowie ein Druck oder Zwang zur Nutzung und Installation von TI und ePA sind jedoch abzulehnen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Psychotherapeut und Patient sowie die Vertraulichkeit sensibler Patientendaten sind unveräußerlich!
(Die Bezeichnungen „Ärzte, Psychotherapeuten, Patienten, Apotheker“ wurden wegen der leichteren Lesbarkeit gewählt. Gemeint sind sowohl männlich, weiblich als auch divers.)
aus Abendnachrichten des Änd vom 10.1.20:
Auch bei der Telematikinfrastruktur müsse klar geregelt sein, wer haftet, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits seit mehr als einem Jahr. Ihrer Ansicht nach haften die Praxen bis zum Konnektor. Für die Sicherheit der TI sei aber am Ende die Gematik verantwortlich. Genauso wie für die Datenschutzfolgeabschätzung. Dies sei für Praxen nicht zu leisten und Sache der Gematik.
Doch die Datenschutzfolgenabschätzung für die TI lässt weiter auf sich warten. Das hat gerade das Bundesgesundheitsministerium offiziell bestätigt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen lässt die Bundesregierung mitteilen: „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur durchgeführt. Sofern Datenschutzfolgeabschätzungen erforderlich sind, werden diese von den jeweils Verantwortlichen für die einzelnen Bausteine der Telematikinfrastruktur durchgeführt werden. Zur Frage möglicher Veröffentlichungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.“