Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Patienten keine Nachteile erleiden dürfen, die ihre Daten nicht in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern außerhalb der Praxen speichern lassen wollen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Nutzung der ePA für Ärzte und Patienten müssen freiwillig sein. Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht an die TI anschließen lassen, dürfen nicht verschärft, sondern müssen abgeschafft werden.
Begründung
Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, sich über die TI miteinander zu vernetzen. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten sollen in elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Die Daten sind bereits als Rohmaterial für Forschungszwecke vorgesehen.
Patientendaten, Diagnosen und Befunde sind jedoch besonders sensibel und schützenswert. Daten auf zentralen Servern können gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden. Eine zentrale Speicherung der Daten ermöglicht zudem eine komplette Kontrolle von Patienten und Ärzten. Kein Arzt wird für die Einhaltung des Datenschutzes einmal freigegebener Daten garantieren können.
Die Schweigepflicht ist in Gefahr!
Viele betagte Patienten, psychisch Kranke oder demente Menschen werden ausgegrenzt, da sie ihre elektronische Patientenakte gar nicht nutzen können. Die Gesprächszeit beim Arzt wird noch knapper, da die Bedienung der elektronischen Patientenakte zeitintensiv sein wird. Wichtige Informationen drohen in der Datenmenge unterzugehen, die Behandlungsqualität kann sich dadurch sogar verschlechtern.
Die Entwicklung der TI hat über 2 Milliarden Euro gekostet, bisher ohne erkennbaren Nutzen für die Gesundheit der Patienten. Bisher profitieren davon ausschließlich IT-, Telekommunikations- und Beratungsfirmen. Das Geld fehlt dafür in der Patientenversorgung. Etwa alle drei bis fünf Jahre wird die Hardware zu ersetzen sein. Das bedeutet weitere Kosten für das Gesundheitswesen, finanziert aus Beiträgen der Versicherten.
Zahlreiche Ärzte und Psychotherapeuten haben diese Aspekte und Risiken abgeschätzt und sich bewusst gegen eine Anbindung an die TI entschieden. Obwohl sie verantwortungsvoll handeln, werden sie vom Gesetzgeber mit Honorarabzügen bestraft.
Echte Fortschritte durch Digitalisierung in der Medizin sind zu begrüßen. Eine sichere Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten sowie von Ärzten und Psychotherapeuten untereinander ist wünschenswert.
Die TI in der derzeitigen Form, eine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten sowie ein Druck oder Zwang zur Nutzung und Installation von TI und ePA sind jedoch abzulehnen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Psychotherapeut und Patient sowie die Vertraulichkeit sensibler Patientendaten sind unveräußerlich!
(Die Bezeichnungen „Ärzte, Psychotherapeuten, Patienten, Apotheker“ wurden wegen der leichteren Lesbarkeit gewählt. Gemeint sind sowohl männlich, weiblich als auch divers.)
Schwangere Frauen sind für Marktforscher eine sehr wertvolle Zielgruppe. Gelingt es, sie bereits ab der Geburt an eine Firma oder eine Marke zu binden, kann das Unternehmen für die nächsten ca. 18 Jahre mit treuen Kunden rechnen. Was man diesen Müttern und ihren Kindern verkaufen will, könnte man ganz einfach mit Spahns Gesetz optimieren. Man müsste beim Gesundheitsministerium lediglich zwei Daten der Frauenärzte anfordern: Alle schwangeren Frauen und deren Alter.
Bekannt ist, dass Frauen im Durchschnitt umso später Kinder kriegen, je höher ihr Bildungsgrad ist. Und je höher der Bildungsgrad, desto höher im Durchschnitt das Einkommen, das ist auch bekannt. Man kann also im Durchschnitt aus dem Alter der Schwangeren auf ihr Einkommen Rückschlüsse ziehen.
Und dann würde man personalisierte Werbung machen. Die 18-jährige bekäme günstige Sonderangebote, die 36-jährige die Produkte aus dem gehobenen Preissegment. – Beide würden das kaum merken, weil sie ihre Angebote nicht miteinander vergleichen. Der Fantasie der Marketingabteilung wären keine Grenzen gesetzt: Die wissen ja schon, welche Nahrung, welche Windeln, welche Kinderkleidung, welches Spielzeug die armen Mütter kaufen und welches die wohlhabenden. Hat ja nur noch die Information gefehlt, welche Mutter arm ist und welche wohlhabend. Und diese Lücke hätte dann Herr Spahn über die Krankenkassen geschlossen. Vielen Dank.
Für solche Zwecke eine Vorratsdatensammlung anzulegen ist Missbrauch! Und das ist im Gesetz nicht ausgeschlossen. Da muss nachgebessert werden.