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Petition 99307

Fluggesellschaften

Neuregelung der Fahr- bzw. Fluggastrechte vom 16.09.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge sich auf für eine Neuregelung der Fahrgastrechte stark machen, die den folgenden Grundsätzen folgen:
1) Keine Unterscheidung der Entschädigung nach
1a) Verkehrsmittel
1b) Distanz
2) Einführung einer Regelung zum anteiligen Ersatz der Reisekosten abhängig von der prozentualen Überschreitung der geplanten Fahrzeit (zu zahlen auch bei höherer Gewalt)
3) Einführung einer Zahlung an den Fahrgast auf eine pauschale Entschädigung
4) Versorgung bei Verzögerung >1h

Begründung

Intermodaler Verkehr nimmt immer weiter zu. Einige Fluggesellschaften transportieren ihre Gäste teilweise in Zügen, andere Anbieter nutzen Züge und Busse - und gerade bei Pauschalreisen werden auch Busse (vom Hotel zum Flughafen) und Flüge kombiniert.
Kommt es zu Störungen einer solchen Kette so ist oft unklar nach welcher Regelung entschädigt werden soll. (Gelten im Zug mit Ticket einer Fluggesellschaft die Regeln für die Bahn pder für den Flugverkehr?)

Gleichzeitig lassen die unterschiedlichen Bedingungen für eine Zahlung viel Raum für Spekulationen. Es sollte klarer geregelt sein, dass die anteilige Rückzahlung des Reisepreises (wie heute bei der Bahn) immer zu zahlen ist. Und gleichzeitig eine Entschädigung für den Fluggast außer die Störungen gehen ausschließlich oder fast ausschließlich auf (Natur)Katastrophen, Unfälle oder Ermittlungen von Behörden zurück. Die Heutige Regelung im Flugverkehr sorgt für eine Vielzahl von Gerichtsprozessen, die durch eine klarere Gesetzeslage verhindert werden könnten.

Eine Regelung auf nationaler Ebene ist dabei zwar auch hilfreich. In erster Linie sollte sich die Regierung aber für eine europaweite Neuregelung ohne Unterscheidung des Verkehrsmittels und ohne Betrachtung der Distanz stark machen.

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