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Diskussion zur Petition 99410

Arbeitslosengeld II

Teilhabe finanziell Schlechtergestellter an Maßnahmen öffentlicher Bildungsträger vom 19.09.2019

Diskussionszweig: Ist eine Mischkalkulation und kein Fixbetrag

Heinz 548 | 08.10.2019 - 17:16

Ist eine Mischkalkulation und kein Fixbetrag

Anzahl der Antworten: 1

Nun ja, nach der Darstellung, dass der Satz nur 1,50 Euro für Bildung beinhaltet, lässt vergessen, das dass nur eine rein mischkalkulatorischer Betrag ist. Der H4- Posten „Restaurants, Hotels“ schlägt mit 8,50 Euro zu Buche, wohlwissend, dass hierfür weder ein Hotelzimmer noch ein vernünftiges Schnitzel mit Pommes zu haben ist. Der Posten „Kleidung“ beläuft sich auf 39,- Euro. Hierfür ist kein Wintermantel zu bekommen.

Der Posten „Spaß und Freizeit“ beläuft sich auf 50,- Euro. Wie in der Peti dargestellt, kostet ein ermäßigter Sprachkurs an den Volkshochschulen in Berlin ca. 44 - 58 €. Was hält wen davon ab, genau diese 50 Euro für den Sprachkurs zu verwenden? Sicherlich macht der Kurs Spaß und man verbringt seine Freizeit sinnvoll. Auch ist damit - wie gefordert- die Teilhabe an Bildung möglich und sogar soziale Kontakte sind gegeben.
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