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Diskussion zur Petition 99659

Kassenarztrecht

Faire, transparente Bezahlung sowie adäquate Honorierung von Ärzten/Abschaffung des Regresswesens und DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus vom 24.09.2019

Diskussionszweig: Es geht doch garnicht um Originalpräparate auf Patientenwunsch

rupert1159 | 27.03.2020 - 07:10 (Zuletzt geändert am 27.03.2020 - 07:30 von rupert1159 )

Es geht doch garnicht um Originalpräparate auf Patientenwunsch

Anzahl der Antworten: 1

Sondern es geht um Pauschalen und Budgets,die oft nicht kostendeckend/zeitgemäß/nachvollziehbar sind.
Als Arzt MÜSSEN sie geeignete Medikamente in ausreichender Menge rezeptieren.Gemessen werden Sie an Durchschnittswerten.
Wenn Sie Pech haben,haben Sie einen höheren Anteil an "teueren" Patienten.
Dann werden Sie in Regress genommen,ohne aufschiebende Wirkung,für Dinge,an denen Sie 0,0 verdient haben.
Als Arzt bekommen Sie ein Patientenkontingent zugeteilt.Behandeln Sie mehr,gibts kein Geld.
Arbeiten Sie weniger,gibts Ärger mit der KV.
So manche Vergütung nach EBM oder GOÄ ist noch wie in den 70er Jahren dotiert,andere Leistungen sind garnicht abgebildet .
Da müssen neue Gebührenordnungen nach neuestem Stand her,die auch ständig(auch im Betrag je Leistung in Euro) fortentwickelt werden.
Im Übrigen sollten die Pauschalen abgeschafft werden.Denn wenn der Arzt pauschal vergütet wird,gibts immer nur die minimal notwendige Leistung.Will die Kasse ja auch: Stichwort WANZ,ist aber am Ende halber Pfusch.
Das Kostenrisiko muss wieder dorthin,wo es hingehört:nicht zum Arzt,sondern zur Versicherung.
Mitzeichnung
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Peter I. | Sun Apr 19 10:25:08 CEST 2020 - Sun Apr 19 10:25:08 CEST 2020

"Es geht doch gar nicht um Originalpräparate auf Patientenwunsch"

Aus meiner Sicht der Dinge sollte es eher darum gehen, daß die Kassen mit ihren Rabattverträgen den Anbietermarkt "bereinigten", ohne sich im geringsten darum geschert zu haben, was passieren soll, wenn der von ihnen zum Monopolisten gekürte Vertragspartner die Lieferung verweigert.

Im Grunde müßte der Patient so lange zwischen Apotheke und Arztpraxis hin- und herlaufen, bis der Arzt den Finger auf einem Produkt hat, welches beim Apotheken-Großhandel vorrätig ist, wobei keinem der drei Beteiligten der Aufwand irgendwie vergütet wird - in der heutigen, wahrscheinlich an der Grenze zur Legalität liegenden Übung versuchen Apotheker und Ärzte dagegen, wenigstens die Patienten bei diesem Spiel außen vor zu lassen.

Abgesehen davon, daß die Patienten dann den Apotheker beschimpfen, weil der ihnen eine andere Schachtel andrehen will als die, die sie immer hatten, anstatt sie einfach mit der Schulter zuckend wegzuschicken, bürden sich Apotheker und Arzt mit dem Ping-Pong und der Neuerstellung dieser Rezepte einen Aufwand auf, der die Ersparnis der Krankenkasse bei weitem überschreitet (vom Verursacherprinzip her wäre es Sache der Krankenkasse, dem Versicherten zu sagen, daß er jetzt etwas anderes oder gar nichts kriegen soll, weil sie die Mitbewerberschaft des Geringstbietenden vom Markt gefegt hat und das Original nicht zu zahlen bereit ist).

Die Petition sollte also, soweit es darum geht, daß die Krankenkassen mit den Rabattverträgen Ärzten und Apothekern die Behandlung ihrer Versicherten zu verleiden suchten, darauf hinauslaufen, daß die Kassen den mit der Suche nach einer Ersatzlieferung entstehenden Mehraufwand vergüten müssen - eventuelle Kosten der Patienten für das mehrfache Aufsuchen von Arztpraxis und Apotheke inbegriffen. Schließlich isind diese Wege auf dem flachen Land durchaus mit Wegen verbunden, die sich an der Tankstelle bemerkbar machen.

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