Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Männer bei der Zeugung eines Kindes ein Mitspracherecht haben und Frauen nicht gegen den Willen des Mannes (biologischer Vater) ein Kind austragen sollten. Wenn dies doch der Fall ist, sollte der Staat den Kindsvater schützen und rechtlich von seinen Pflichten entbinden, sodass eine Frau später keine Ansprüche erheben kann, da der Vater gegen das Kind gewesen ist.
Begründung
Dies ist ein Teil der Menschenrechte, die auch ein Mann (auch wenn er das Kind nicht austrägt) hat.
Auch der Mann kann selber entscheiden, ob sein Erbgut weitergegeben wird oder nicht. Dies sollte auch respektiert und geschützt werden vom Staat.
Wenn eine Frau ein Kind möchte, aber der Erzeuger da nicht einwilligt und im Vertrauen mit seiner Partnerin den Akt vollzieht, Sie dennoch dadurch schwanger wird (Sie entscheidet ob Sie es behält oder nicht), sollte der Erzeuger ein Mitspracherecht haben, das gelobt unsere Verfassung der Gleichberechtigung.
Im späteren Verlauf, hat die Mutter und das Kind (auch wenn der Erzeuger es nicht wollte, das Kind) das Recht darauf Unterhaltsansprüche einzureichen. Dies sollte dann gerichtlich oder schriftlich und gültig niedergeschrieben werden, dass dies nicht der Fall ist.
Denn auch der Mann hat das Recht zu entscheiden, ob er ein Kind zeugt oder nicht, doch dies wird im Gesetz nicht geregelt, die Frau wird bevorzugt (verständlich Sie hat die Hauptaufgaben) und mehr geschützt als der Mann.
In der heutigen Zeit sollten alle das Recht haben zu entscheiden, wie das Erbgut und ob überhaupt das Erbgut weitergegeben wird oder nicht.
Eine Frau sollte nicht zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden, aber der Kindsvater sollte sich rechtlich geschützt von den Pflichten des Erzeugers entbinden lassen können.
Richtig ist, dass in unserem Staat die schwangere Frau immer noch weitgehend selbst entscheiden kann, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht. Gut, sie hat mit der Schwangerschaft und Geburt die "Hauptarbeit", aber bei einer Abtreibung wird auch immer das Kind des Vaters getötet, nicht nur das Kind der Mutter. Daher fände ich es im Prinzip richtig, dem Kindsvater immer ein Mitspracherecht einzuräumen - nicht nur dann, wenn die Mutter das Kind behalten möchte (wie in dieser Petition gefordert), sondern auch dann, wenn sie es nicht behalten möchte (Schwangerschaften nach Vergewaltigungen mal ausgenommen). Wobei ich hier durchaus auch die Probleme sehe - was passiert, wenn die beiden sich nicht einigen können ? Und wie kann ein Mann in der Frühphase einer Schwangerschaft beweisen, dass er wirklich der Vater ist (wenn er es denn überhaupt erfährt ? Daher ist das in der Praxis wohl auch eher nicht umsetzbar.