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Petition 100570

Strafverfahren

Einrichtung erstinstanzlicher Schnellgerichte vom 22.10.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird die Einrichtung erstinstanzlicher Schnellgerichte gefordert.

Begründung

Straftäter, die auf frischer Tat erwischt werden, müssen heute lange auf ihr Verfahren warten. Dadurch entsteht der Eindruck, der Rechtsstaat wäre wehr- oder machtlos.

Schnellgerichte, die klare Sachverhalte innerhalb weniger Tage erstinstanzlich aburteilen, sind ein wirksames Mittel gegen diesen Eindruck. Sie können erkannte schwierige Sachverhalte an den normalen Instanzenweg abgeben (kein Machtmissbrauch durch Staatsanwaltschaft) und sind nur erstinstanzlich tätig. Revision oder Berufungsverfahren werden nicht vor einem Schnellgericht durchgeführt. Strafverfahren zu Taten, deren Strafrahmen eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorsieht, werden ebenfalls nicht vor Schnellgerichten verhandelt.

Beispiele: Ein ertappter Ladendieb, Schläger, Randalierer etc. erhält seine Strafe unmittelbar. Die psychologische Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Damit ergibt sich auch eine präventive Wirkung. Durch die Entlastung des normalen Instanzenwegs kann die Verfahrensdauer einfacher Fälle drastisch abgekürzt werden. Damit werden Kapazitäten für komplexere Verfahren freigeräumt.

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