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Petition 100768

Strafrecht

Verbot der Darstellung von Tötungshandlungen in Bild, Wort oder Schrift vom 29.10.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass jedwede Darstellung von Tötungshandlungen in Bild, Wort oder Schrift über jegliche Medien als auch über Datennetzverbindungen oder über elektronische Systeme sowie in jegliche figürliche Form gebracht, die diese Handlung humoristisch, unterhaltsam, verharmlosend oder anders als der Sachinformation dienlich zeigt, verboten und unter Strafe gestellt ist. Alle demnach verbotenen Erzeugnisse müssen zukünftig unkenntlich gemacht werden.

Begründung

Das verzerrende Bild von Tötungshandlungen mit unterhaltendem oder spielerischen Charakter ist mitunter gezielt ekelerregend, den Kern friedliebenden Miteinanders von Menschen mit und in der Natur negativ verändernd und verrohend angelegt. Der Tod ist Teil des Daseins von Mensch und Tier. Das Töten jedoch ist tragisches Moment einer Fehlentwickling oder anzustrebenden Vermeidbarkeit und duldet keine leichte Darstellung.

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