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Diskussion zur Petition 101194

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Verschärfung der gesetzlichen Strafvorschriften zur Vorenthaltung von Arbeitslohn/Gehältern vom 09.11.2019

Diskussionszweig: Andere Rechtsnorm nicht anwendbar?

b.rzepka@gmx.de-- | 25.11.2019 - 15:27

Andere Rechtsnorm nicht anwendbar?

Anzahl der Antworten: 3

Ich denke, solange ein Bankrott (also das vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Herbeiführen oder Nichtanzeigen einer Insolvenz) nicht vorliegt, kommt allenfalls eine Unterschlagung in Betracht.
Somit liegt entweder eine Unterschlagung, oder ein Bankrott (Insolvenzstraftat, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann) / Betrug vor. Reicht das nicht, bzw. warum soll die Tat unbedingt als Betrug gelten (der ja nur vorsätzlich gegangen werden kann)?
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