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Diskussion zur Petition 101221

Arbeitnehmerüberlassung

Regelungen zur Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern vom 10.11.2019

Diskussionszweig: Regulieren ja, aber richtig

JanMBurger | 13.01.2020 - 16:48

Regulieren ja, aber richtig

Anzahl der Antworten: 5

Das Anliegen der Petition finde ich an sich richtig, jedoch ist der Weg dahin, meiner Meinung nach, der falsche.

Mit der Befristung der Einsatzzeit bestraft man i.d.R. lediglich den Zeitarbeitnehmer, welcher durch einen anderen ersetzt wird und so den Arbeitsplatz immer und immer wieder wechselt oder nach zwei Einsätzen innerhalb der Probezeit seine Anstellung verliert.

Dies hat auch die Einführung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate gezeigt, bei der Zeitarbeitnehmer meist ausgetauscht oder mit kurzfristigen befristeten Verträgen übernommen wurden.

Unternehmen, die Zeitarbeit für die Flexibilisierung nutzen wollen, sollten dafür entsprechend zahlen. Bei Mieten, Flügen, Videoplattformen usw. ist es bereits üblich einen Aufschlag für Flexibilität zu bezahlen. Der Ansatz sollte eher sein dem Zeitarbeitnehmer einen Gleichwertigen Lohn (inkl. der Zuschläge, sog. Equal Pay) zzgl. eines Flexibilitätsbonuses zu bezahlen. Dies ist auch in unseren Nachbarländern üblich.

Wenn der Zeitarbeiter dann länger bleibt profitiert er sogar davon, was eine Überlassungshöchstdauer unnötig macht.

Daher keine Mitzeichnung für die Begrenzung der Einsatzdauer.
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