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Petition 101592

Tierschutz

Kein Inkrafttreten der „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ vom 18.11.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:+
Unter Berufung auf das Grundgesetz Artikel 20a erwarten wir die strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
Tierschutz darf nicht aus wirtschaftlichen Gründen kompromittiert werden. Aus tierschutzrechtlichen und
ethischen Gründen fordern wir, dass die „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ nicht in Kraft tritt.

Begründung

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Artikel 20a). Diesem entgegen steht der
Entwurf „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft: Durch den Entwurf soll zukünftig tiermedizinischen Laien erlaubt werden, Narkosen und
chirurgische Kastrationen von Ferkeln durchführen zu dürfen. Tierschutzverbände wie der Deutsche
Tierschutzbund und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz sowie Tierschutzbeauftragte von
Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen als auch die Bundestierärztekammer als Dachorganisation
aller Tierärztinnen und Tierärzte der Bundesrepublik lehnen dies entschieden ab.
Es bestehen mehrere, bereits praxistaugliche und erprobte, wissenschaftlich nachweislich bessere Alternativen.
Die Empfehlung „Impfung gegen Ebergeruch –
tierschutzfachlich der beste Weg“ vom 21.09.2018 bestätigt dies. Dabei wird die Verhinderung des Ebergeruchs im Fleisch eimalige Impfung der Ferkel erreicht. In vielen Ländern ist dies bereits Praxis.
Jährlich werden in Deutschland ca. 20 Millionen männliche Ferkel betäubungslos kastriert. Aufgrund der
Novellierung des Tierschutzgesetzes von 2013 war dieser sehr schmerzhafte, operative Eingriff nur noch bis
Ende 2018 erlaubt. Die Frist wurde jedoch durch den Bundestag Ende 2018 trotz des Vorhandenseins
praxiserprobter, besserer Alternativen bis Ende 2020 verlängert. Mit dem jetzigen Verordnungsentwurf des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird der Tierarztvorbehalt für die Kastration von
Schweinen ausdrücklich „aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen“ aufgehoben. Der
Sachkundenachweis für tiermedizinische Laien entsprechend des Verordnungsentwurfs soll in einem
sechsstündigen Theoriekurs erworben werden, an dessen Ende eine praktische Demonstration der Betäubung
erfolgen soll. Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Weichteiloperation unter Vollnarkose
sowie das Verhalten bei medizinischen Notfällen und Vorerkrankungen können nicht durch einen Schnellkurs
an Laien vermittelt werden; ihnen kann nicht die tierärztliche Verantwortung übertragen werden. Ein
möglicher Missbrauch des rezeptpflichtigen Narkosegases Isofluran durch Laien kann ebenso wenig
ausgeschlossen werden wie nicht fachgerechte Operationen, Narkosen und Schmerzbehandlungen, die dazu
führen, dass den Tieren in ungerechtfertigter Weise und trotz möglicher Alternativen Schmerzen und Leiden
widerfahren. Die geplante Verordnung ist daher mit den Anforderungen an eine fachgerechte Betäubung und
dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes §1 nicht in Einklang zu bringen: „Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

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