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Petition 101827

Tierversuche

Verbot von Experimenten mit Tierembryonen vom 22.11.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Experimente mit Tierembryonen in Deutschland verboten werden.

Begründung

Die geltende Rechtslage erlaubt es Forschern in Deutschland, menschliche Zellen zu Forschungszwecken auf tierische Embryos zu übertragen. Die Embryos sind nach spätestens 14 Tagen zu töten, die Embryonen dürfen nicht ausgetragen werden.
Die Forschung zielt z.B. in die Richtung ab, ob es möglich ist, in tierschen Embryos menschliche Organe "heranzuzüchten".
So sehr das Interesse nach Möglichkeiten zur Schaffung neuer Organe auch verständlich sein mag, ist dieses Vorgehen aus ethischen Gründen absolut unvertretbar.

Bei menschlichen Embryonen wären solche Experimente undenkbar, menschliche Embryonen sind durch das Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) besonders geschützt.

Doch auch Tiere und ihre Rechte sind in unserer Verfassung einem besonderen Schutz unterworfen (Art. 20a, 90a GG). Es ist daher nur konsequent, die Forschung mit tierischen Embryonen durch ein neu zu schaffendes, ähnliches Gesetz zu verbieten.

Mit diesem Eingriff überschreiten wir Menschen definitiv eine rote Linie, die auch bei einer Interessenabwägung zwischen menschlichen und tierischen Interessen aus ethischen Gründen in jedem Fall schwerer wiegen muss. Die Forderung ist daher: Keine Forschung an und mit Embryos, egal welcher Spezies.

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