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Petition 102929

Staatshaftung

Einführung eines Staatshaftungsrechts vom 29.11.2019

Text der Petition

Der deutsche Bundestag möge beschliessen, ein Staatshaftungsrecht für Bürger einzuführen, die durch eine Privatinsolvenz finanzielle Verluste erlitten haben.

Begründung

Wenn man jemandem ein privates Darlehen - z.B. den Ratenkauf eines Fahrzeuges - gewährt, wobei das Fahrzeug die Sicherheit darstellt - gewährt und diese Person ohne die Kaufsumme zu bezahlen das Fahrzeug (z.B. in Einzelteilen) verkauft und danach Privatinsolvenz beantragt, wird die Person von staatswegen entschuldet. Der Darlehensgeber aber von staatswegen enteignet.
Wenn der Staat die Möglichkeit einräumt, jemandem einen Neustart zu ermöglichen, darf das nicht dazu führen, das ein anderer - der vielleicht auch nur helfen wollte - geschädigt wird. Der Staat sollte dann auch in Haftung genommen werden können.
Desweiteren muss dafür gesorgt werden, dass der Insolvenzverwalter auch noch Zugriff auf die Sicherheiten hat, die dann in die allgemeine Insolvenzmasse einfliessen. Da aus der Insolvenzmasse immer zuerst die Forderungen des Staates bedient werden, ist das auch noch eine staatliche Enteignung des Geschädigten.

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