Diskussion zur Petition 103779
Patientenrechte
Abschaffung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung vom 09.12.2019
Diskussionszweig: Re: Patientenrechte - Abschaffung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
ich würde eher den Spieß umdrehen und die längst nicht mehr zeitgemäße Gesetzliche Kranken, Pflege- und am liebsten auch Rentenversicherung zugunsten PKV, PPV etc. abschaffen.
Wie Sie wohl wissen, hört nach 6 Wochen / 42 Tage Krankmeldung die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers auf, und es wird von der Krankenversicherung Krankengeld gezahlt. In der ges. Krankenversicherung ist dieses Krankengeld weniger, als das reguläre Netto-Gehalt. Für die Differenz kann eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.
Die Beiträge zur ges. Krankenversicherung werden, wenn man eventuelle Zusatzbeiträge nicht berücksichtigt, entsprechend dem jew. Beitragssatz der ges. KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Die private Krankentagegeldversicherung ab 42. Tag wäre komplett vom Arbeitnehmer von seinem Netto-Gehalt zu zahlen.
Wer als gesetzlich Krankenversicherter v. a. finanziell nicht die Möglichkeit hat, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, muss bei längerer Krankheit um sein Dach über dem Kopf fürchten, wenn das Krankengeld nicht ausreicht um Tilgung oder Miete zu bedienen. Heutzutage schauen Banken nicht lange zu, wenn Kredittilgungen nicht bedient werden, und auch bei Vermietern ist es ähnlich.
Zusätzlich zieht ein Verlust des Daches über dem Kopf ein Verlust des Arbeitsplatzes nach sich.
Ohne Dach über dem Kopf kein Arbeitsplatz, und ohne Arbeitsplatz kein Geld um das Dach über dem Kopf zu zahlen.
Hier zahlt der Arbeitnehmer mit seinem Anteil zur ges. KV und evtl. priv. Krankentagegeldversicherung doppelt und muss bei längerer Krankheit um vieles fürchten!!!
Als privat Krankenversicherter, was im Angestelltenverhältnis ein Bruttojahresgehalt über der fast jährlich um 2,5 % steigenden Versicherungspflicht- / Jahresarbeitsentgeldgrenze KV (in 2020: 60.250 € brutto) voraussetzt, kann das volle Netto-Gehalt als Krankentagegeld ab dem 43. Tag abgesichert werden. Der Arbeitnehmer zahlt seinen Beitrag an seine private Krankenversicherung, bekommt jedoch vom Arbeitgeber einen Zuschuss, der in der Regel 50 % der Versicherungsprämie der priv. Krankenvollversicherung beträgt, maximal den Höchstbeitrag, den der Arbeitgeber auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seines Arbeitnehmers beisteuern würde (analog Arbeitgeberanteil zur ges. KV bei gesetzl. Versicherten).
In der pr. KV zahlt man als Arbeitnehmer nur seinen Beitrag abzüglich Arbeitgeber-Zuschuss und braucht bei besseren und mehr an Leistung um nichts fürchten, egal wie lange man krank ist.
Darüber hinaus gibt es private Krankenversicherungstarife mit Betragsrückerstattungen von bis zu 6 Monaten bei Leistungsfreiheit. Wenn der Versicherer dem Arbeitnehmer Beiträge erstattet, weil er keine Leistungen in Anspruch genommen habt, verringert das den Arbeitgeberzuschuss nicht. Daher sind Tarife mit einer hohen garantierten Beitragsrückerstattung für Arbeitnehmer grundsätzlich attraktiv.
Bei einer Beitragsrückerstattung i. H. von 6 Monaten ist der Arbeitnehmer fast ohne Aufwand privat krankenversichert, da für die Beitragsrückerstattung der volle KV – Beitrag maßgebend ist.
6 x voller Beitrag von der KV zurück hält sich etwa die Waage mit 12 x halber Beitrag Arbeitgeberzuschuss.
WAS ist da nun Geldmacherei?? Doch wohl eher die ges. KV. wenn der Arbeitnehmer mit priv Krankentagegeldzusatzversicherung doppelt zahlt und bei Leistungsfreiheit keine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen kann!!!!!
Von den Leistungen der ges. KV ganz und gar zu schweigen.
Wenn alle den gleichen Status haben, gibt es keinen Neid und wie sollen Kliniken und Arztpraxen ohne die Privatpatienten überleben??
Um die PKV- Beiträge im Alter nicht nach oben explodieren zu lassen, gibt es die Beitragsentlastung im Alter.
Auch würde nur ein Vertrag, der ALLES, beinhaltet notwendig und nicht "Grundversorgung" in gKV, und für alles weitere die bereits oben erwähnten Krankenzusatzverträge, und wo möglich noch bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
WENN JEDER FÜR SICH SORGT, IST AUCH FÜR ALLE GESORGT.