Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Gesetzesentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz abzulehnen.
Begründung
„Kinderrechte im Grundgesetz!“ klingt sympathisch und harmlos. Ist es dies tatsächlich? Auch der „Bundesarbeitskreis Christlich - Demokratischer Juristen“ (BACDJ) hat sich in einem unionsinternen Gutachten kritisch mit der Frage "Kinderrechte" im Grundgesetz befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss von 1968 festgehalten: „Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG“. Darauf aufbauend hat es später betont, dass unter der Geltung des Grundgesetzes jedes Kind über „ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen“ verfügt.
Es gibt also keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Vielmehr schützt das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Die Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte. Art.6 Abs. 2 GG enthält den Grundsatz, dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Dieser Artikel enthält eine so genannte Institutsgarantie, die die Kindererziehung in der Familie unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt.
Von den Befürwortern einer Verfassungsänderung wird angeführt, dass eine explizite Vorschrift, die die Sicherung der Rechte des Kindes zur Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft machen würde, den Kindern mehr Schutz als bislang bieten würde. Man stützt sich auf Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt in Familien. Jedoch dort, wo Eltern bei der Kindererziehung versagen und dadurch das Kindeswohl in schwerwiegender Weise beeinträchtigen, ist der Staat - schon jetzt - nicht nur berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet zu intervenieren.
Es obliegt dem Staat, die notwendigen Ressourcen auf der Grundlage der bereits bestehenden Grundgesetze zur Verfügung zu stellen, sodass eine lückenlose Aufklärung garantiert wird, um Kindesmissbrauch vorzubeugen.
Der Begriff „Kinderrechte“ lässt offen, wie diese Rechte genau definiert werden. Könnte die Politik zukünftig eigene Ziele, die die Kinder betreffen, einfach zu einem Kinderrecht erklären? Bei der Umsetzung müsste sie sich nur auf das neue Grundgesetz berufen. Ein Paradigmenwechsel könnte vielfältige Auswirkungen haben. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht oder gar einer Krippenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Auch denkbar wäre eine Einschränkung der freien Therapiewahl der Eltern für ihre Kinder.
Es war vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes, zukünftig Generationen vor dem erneuten Verlust von Freiheitsrechten zu schützen. Kinderrechte im Grundgesetz weisen allerdings die Tendenz auf, das Elternrecht zukünftig zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.nc.html
22.02.2020, 00:00 Uhr 13518 Mitzeichner
21.02.2020, 00:00 Uhr 11993 Mitzeichner
20.02.2020, 00:00 Uhr 10343 Mitzeichner
19.02.2020, 00:00 Uhr 8824 Mitzeichner
18.02.2020, 00:00 Uhr 8048 Mitzeichner
17.02.2020, Mittags 7550 Mitzeichner
16.02.2020, 00:00 Uhr 6415 Mitzeichner
15.02.2020, 00:00 Uhr 5614 Mitzeichner
14.02.2020, 5257 Mitzeichner Mittags
Die Petition wurde am 15.12.2019 erstellt, und es lief eine Erste Mitzeichnungszeit. Diese endete Anfang Februar.
Bis zum 05.03.2020 Läuft die Quorum Feststellungszeit von 4 Wochen.
Bis zum Ende der Quorum Feststellungszeit ist das Ziel mindestens 50 000 Mitzeichner zusammen zu bekommen.
Bitte helft Alle mit das Wir die erforderichen Mitzeichner schaffen.
herzlichen Dank David Jost
Gründe warum eine Änderung des Grundgesetzes nicht Gut wäre:
Zitat
Es ist kein Petent der Meinung, dass das Jugendamt sinnlos ist, aber es funktioniert nicht so, wie man es sich wünscht. Es geht vor allem um den Umfang an Rechten, den man dem Jugendamt überträgt und die Kritik richtet sich in allererster Linie gegen die Praxis der "Herausnahme aus dem elterlichen Haushalt". Es geht um das Machtverhältnis Eltern und Staat. Dazu zählt nicht nur das Jugendamt. Sondern auch im Systemkontakt mit Kindern beschäftigte Charaktere, die das Jugendamt für Ihre Drohkulisse missbrauchen unter dem Vorwand der Sorge um das Wohl von Kindern. So werde ich 1x jährlich mit Jugendamt bedroht. Und bekomme mit, wie mein Kind an unterschiedlichsten Stellen ausgehorcht wird. Mein Kind ist nun hochintelligent und durchblickt diese Avancen und lehnt Fremdbetreuung ab. Da es selber auch 2 Freunde hat, die aus meiner Sicht vollkommen sinnlos, das eine 2 Wochen, das andere 8 Monate im Kinderheim waren, kennt es die Gefahr Jugendamt. So sagt meine Tochter vor mir zu einem Jugendhausmitarbeiter: ich boxe auch meine Mama, da wir im Boxraum waren und er zeigte, dass sie dort boxen dürfen. Er fragt direkt offen nach, ob ich meine Tochter auch boxe. ! Was soll das ! Überall lauert Kindeswohlgefährdung? Wir Eltern sind die Gefahr und alle anderen müssen unsere Kinder schützen. Wer schützt unsere Kinder vor denen, wenn nicht wir? Es geht hier darum, dass Eltern heute schon als defizitär betrachtet werden und ein Machtgefälle existiert. .... Zur Einschulungsuntersuchung kommen mein Kind und ich. Empfangen wird mein Kind im Gesundheitsamt mit einem riesigen Lächeln und begrüsst mit dem Vornamen im Sinne der Kinderrechte als eigenständiger Mensch mit Rechten. Ich als Elternteil werde nicht eines Blickes gewürdigt! Was ist das krankes Verhalten und dann wundert man sich, dass die Eltern mit aufmüpfigen Kindern konfrontiert werden, die in einen Machtkampf mit den Eltern gehen, wenn ihnen als 6 jährige Pimpfe seitens der Stadt etc. suggeriert wird, sie wären der Ansprechpartner und hätten das Sagen? Diese staatliche Praxis ist Kindeswohlgefährdung. Die Erziehung des Kindes ist zu allererst die Pflicht und auch das RECHT der Eltern. Dazu gehört auch, einzuschätzen, ob man sein Kind regelmäßig in den Kindergarten schicken will oder nicht. Tut man das heutzutage nicht, wird man mit Kindeswohlgefährdung und der Drohkulisse Jugendamt konfrontiert und zwar mit der gegenwärtig herrschenden Gesetzeslage. Wer bewahrt uns und damit unsere Kinder vor mehr Schikanen und Gefährdung ihrer harmonischen Entwicklung, wenn es jetzt für die Eltern noch enger wird ? ? ?
Zitat
Es ist sicher richtig, dass Jugendämter falsch oder gar nicht funktionieren. Über die Gründe will ich hier nicht reden, weil das ein eigenes Thema und womöglich eine eigene Petition ist.
Aber auch um diese Fehlentwicklungen in den Griff zu bekommen, ist die geplante Grundgesetzänderung erforderlich.
Der Elternwille ist nach wie vor Hauptbestandteil des Art. 6 GG
Um sich gegen behördliche Willkür, aber auch um Rechte einfordern
und einklagen zu können, müssen diese Rechte benannt und gestärkt
werden.
Zitat
Diese Grundgesetzänderung führt zur massiven Familienzerstörung in der BRD und zur Stärkung der Macht des deutschen Jugendamtes. Mit den Kindern Kasse machen - vom Obhut des Jugendamtes profitieren nicht die Kinder und Familien, nur die Helfershelfer, Kinderheimbetreiber, Vereine wie Caritas, Lebenshilfe oder AWO, Gerichte, Gutachter, Anwälte, Pharmaindustrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie etc. Die Kinder können sich nicht wehren und sind ein einfaches Spiel für das Jugendamt und die Heimindustrie. Die Eltern werden dabei beschädigt und krank gemacht. Alles nur ein Teufelskreis! Den Kinderraub gab es schon während der Nachkriegszeit, nach der Mauerfall in der DDR und es gibt ihn auch jetzt in gleichen Massen. Daher sollen Elternrechte im Grundgesetz gestärkt werden, sodass die Familien nicht durch den Staat und deren Helfershelfer-System zerstört sind, wie es schon heute regelmäßig geschieht.
Zitat
Angst muss man auch davor haben, denn nur über die Kinder kommt man an die Eltern. Es wird genug Menschen geben die sich diese ständigen Gängeleien NICHT bieten lassen werden. Mit welchem Recht wird hier versucht, über den Eltern ihren Kopf hinweg zu entscheiden, immer und immer wieder... welche z. B. Spritze besonders gut für das Kind ist, soll vorgeschrieben werden. Am besten noch vorschreiben ab wann das Kind nicht mehr an der Brust zu trinken hat. Es ist einfach nur Wahnsinn was sich hier ausgedacht wird!!! Ja, ich bin dagegen dass fremde Menschen mehr Rechte an UNSEREN KINDERN haben, als WIR, DIE ELTERN!!!
Alles Liebe David Jost