Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Gesetzesentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz abzulehnen.
Begründung
„Kinderrechte im Grundgesetz!“ klingt sympathisch und harmlos. Ist es dies tatsächlich? Auch der „Bundesarbeitskreis Christlich - Demokratischer Juristen“ (BACDJ) hat sich in einem unionsinternen Gutachten kritisch mit der Frage "Kinderrechte" im Grundgesetz befasst. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss von 1968 festgehalten: „Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG“. Darauf aufbauend hat es später betont, dass unter der Geltung des Grundgesetzes jedes Kind über „ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen“ verfügt.
Es gibt also keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Vielmehr schützt das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Die Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte. Art.6 Abs. 2 GG enthält den Grundsatz, dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Dieser Artikel enthält eine so genannte Institutsgarantie, die die Kindererziehung in der Familie unter verfassungsrechtlichen Schutz stellt.
Von den Befürwortern einer Verfassungsänderung wird angeführt, dass eine explizite Vorschrift, die die Sicherung der Rechte des Kindes zur Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft machen würde, den Kindern mehr Schutz als bislang bieten würde. Man stützt sich auf Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt in Familien. Jedoch dort, wo Eltern bei der Kindererziehung versagen und dadurch das Kindeswohl in schwerwiegender Weise beeinträchtigen, ist der Staat - schon jetzt - nicht nur berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet zu intervenieren.
Es obliegt dem Staat, die notwendigen Ressourcen auf der Grundlage der bereits bestehenden Grundgesetze zur Verfügung zu stellen, sodass eine lückenlose Aufklärung garantiert wird, um Kindesmissbrauch vorzubeugen.
Der Begriff „Kinderrechte“ lässt offen, wie diese Rechte genau definiert werden. Könnte die Politik zukünftig eigene Ziele, die die Kinder betreffen, einfach zu einem Kinderrecht erklären? Bei der Umsetzung müsste sie sich nur auf das neue Grundgesetz berufen. Ein Paradigmenwechsel könnte vielfältige Auswirkungen haben. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht oder gar einer Krippenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Auch denkbar wäre eine Einschränkung der freien Therapiewahl der Eltern für ihre Kinder.
Es war vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes, zukünftig Generationen vor dem erneuten Verlust von Freiheitsrechten zu schützen. Kinderrechte im Grundgesetz weisen allerdings die Tendenz auf, das Elternrecht zukünftig zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern.
zur Möglichkeit der Mitzeichnung bzw. Unterstützung (elektronisch und postalisch):
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Die elektronische Mitzeichnung ist nur hier auf der Plattform ePetitionen des Deutschen Bundestages möglich.
Zudem können zur Unterstützung auch Unterschriften/-listen postalisch übermittelt werden.
Für Unterschriften/-listen (per Brief, Fax, ggf. per Postkarte) sind folgende Angaben erforderlich:
- Nennung der Petition, die unterstützt werden soll (z. B. ID-Nr. der Petition bzw. Aktenzeichen)
- Name, Adresse des Unterstützers/der Unterstützerin
- unbedingt die eigenhändige, handschriftliche Unterschrift des Unterstützers/der Unterstützerin.
Maßgebend ist der Tag des Zugangs (also am letzten Tag der Mitzeichnung) der Unterschriften beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Zusendung an:
Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 / 227-36027 oder -36053